H
Hausi99
Guten Tag.
Der Ablauf der 5jährigen Gewährleistung nach VOB ist ein wichtiger Termin vor allem für Eigentümer.
Der Bauträger wird sich hier selten aktiv beteiligen.
Deshalb würde mich interessieren, wie in Zeiten von Corona dieses wichtige Thema behandelt wird.
Ein Gutachtertermin ist aktuell schwer zu bekommen.
Selbst eigene Mängel dokumentiert dem BT zu senden ist zwar möglich, doch eine Stellungnahme des BT ist ebenfalls aktuell schwer
zu erreichen.
Wie kann man sich in diese Zeiten schützen, die Mängel noch vor Ablauf der Gewährleitungszeit rechtzeitig und rechtlich korrekt zu melden?
Gibt es hier aktuell verlängerte Übergangszeiten?
Oder reicht es, noch während der Gewährleistungszeit die einem (Eigentümer) Mängel (ohne Gutachter) dem Bauträger einfach nur schriftlich dokumentiert
zukommen zu lassen. Eine Fristsetzung ist hier ja schwer vorzugeben.
Besten Dank!
Der Ablauf der 5jährigen Gewährleistung nach VOB ist ein wichtiger Termin vor allem für Eigentümer.
Der Bauträger wird sich hier selten aktiv beteiligen.
Deshalb würde mich interessieren, wie in Zeiten von Corona dieses wichtige Thema behandelt wird.
Ein Gutachtertermin ist aktuell schwer zu bekommen.
Selbst eigene Mängel dokumentiert dem BT zu senden ist zwar möglich, doch eine Stellungnahme des BT ist ebenfalls aktuell schwer
zu erreichen.
Wie kann man sich in diese Zeiten schützen, die Mängel noch vor Ablauf der Gewährleitungszeit rechtzeitig und rechtlich korrekt zu melden?
Gibt es hier aktuell verlängerte Übergangszeiten?
Oder reicht es, noch während der Gewährleistungszeit die einem (Eigentümer) Mängel (ohne Gutachter) dem Bauträger einfach nur schriftlich dokumentiert
zukommen zu lassen. Eine Fristsetzung ist hier ja schwer vorzugeben.
Besten Dank!