es geht um die rechts muschel, welche nach den einbau noch zu sehen ist. damit ist diese NICHT am rand und somit nicht erlaubt. im grunde steht in der richtlinie, das die muschel nach den einbau nicht zu sehen sein darf.
und wie gesagt, solange man nicht bezahlt hat steht man recht gut da und es wäre ehrensache, mängelfreie ware abzuliefern. wenn man bezahlt hat muss man halt überlegen, ob es sich lohnt, deswegen jetzt das faß richtig heftig aufzumachen. wenn die nach ner vernünftigen mängelanzeige usw nicht reagieren, muss man halt überlegen, ob man die sache gerichtlich durchpeitschen will.
wo ist das fenster am ende? nen kellerfenster ist wohl weniger wild wie die repräsentative riesen glasfront im wohnzimmer.
ps: wer sagt eigentlich, das diese richtlinie überhaupt rechtlich gültig ist. das bauen nach DIN ist zb keine selbstverständlichkeit, außer diese wurde vertraglich vereinbart. irgendeine richtlinie ist auch nicht zwingend verbindlich, vor allen dann nicht, wenn es gar keine echte richtlinie ist sondern einfach nur so genannt wird.