Es gibt keine "optischen" Mängel. Ein Mangel ist ein Mangel (Abweichung Soll/Ist). Der Auftragnehmer darf nachbessern. Ist die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Kosten (was das ist, wird man klären müssen) verbunden, darf er die Nachbesserung verweigern. Dann wird man aber einen Minderwert feststellen und der Auftraggeber bekommt Geld zurück (in der Regel weniger als erhofft, aber mehr als Null).
Anmerkung: Der Auftraggeber darf natürlich auch bestreiten, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. Dann braucht es Sacherständige und ein Gerichtsverfahren, um festzustellen, ob ja oder nein.
Also, Mangel anzeigen, dann hier bitte über die Reaktion und den weiteren Fortgang berichten!