Grenzbebauung/Anbauverpflichtung

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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11ant

11ant

Also es ist wohl in der Tat so, dass wir wieder an das Siedlungshaus vorne anbauen müssen, während wir da, wo auf der rechten Seite keine Bebauung mehr ist, die 3 Meter Abstand halten müssen.
Wieso "also" ? - seit Du die Vermutung äußertest, hatte nur ich bezweifelnd geantwortet, also wer sprach dann pro ?
 
11ant

11ant

Dieses hat eine Grundfläche von ca 50-60 m2.
Unser neues Haus soll eine Grundfläche von 140 m2 haben (soll ein Zweifamilienhaus werden)
Wenn ich das mit den Bildern in https://www.hausbau-forum.de/threads/abriss-neubau-sanierung-bauen-auf-alten-keller-ideen-erfahrungen.41561/page-2#post-533890 vergleiche, dann bleibt von
Das klingt ja schon mal ganz leicht positiv.
allerdings nicht mehr viel übrig: ich schätze hier etwa 6,5 m Breite und rund 55 qm Grundfläche. 140 wären davon ein Zweieinhalbfaches. Die Einfahrt schätze ich auf viereinhalb Meter, somit das neue Haus um anderthalb Meter verbreiterbar. Bis zum First der bestehenden Häuser sehe ich das neue Haus vermutlich profilgleich gefordert, also mit alter Traufhöhe und Dachneigung, in der jetzigen hinteren Hälfte maximal mit straßenseitig nicht erahnbarem Flachdach, und in der Tiefe insgesamt auf etwa 12,50 m gestreckt. Damit sprächen wir summa summarum von 100 qm Grundfläche und unter Freunden und mit zugedrückten Hühneraugen von 170 qm Wohnfläche total. Das nur mal so als "Hausnummer" - ich vermute, darauf nimmst Du nun lieber einen Underberg als einen Dujardin.
 
Franzbrot

Franzbrot

Wie kommst du auf die Begrenzung von maximal 170qm?
Ach, wenn ich mir die aktuellen Baupreise an sehe, dann sind die eher mein Grund zum saufen, als die Bebaubarkeit
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Stell doch mal einen Lageplan ein. Dann kann man das eher beurteilen. Es scheint ja ein 35er zu sein, dann ist eventuell hilfreich zu sehen was in der Umgebung gebaut wurde.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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