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partyarti
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
bezüglich der Garagen Grenzbebauung in Niedersachsen habe ich mir nun einiges durchgelesen, 9mx6m x3m etc. ist mir nun glaube ich klar geworden. Wie sieht es aber mit der Position der Garage auf dem Grundstück aus? darf ich mir eine beliebe Ecke auswählen? Im Bebauungsplan ist nichts davon erwähnt, dass die Garage auf einer bestimmten Position (zB der Einfahrt) stehen muss.
Ich habe mal ein Bild mit hochgeladen. Es handelt sich um das Grundstück 43. Laut Plan ist die Garage südlich des Grundstücks direkt neben der Garage des südlichen Nachbars eingezeichnet. Mir würde es besser passen, wenn die Garage in der Nord-West Ecke (rotes Rechteck eingezeichnet) stehen würde. Kann mir einer sagen, ob das erlaubt ist?
Gruß
Arthur
bezüglich der Garagen Grenzbebauung in Niedersachsen habe ich mir nun einiges durchgelesen, 9mx6m x3m etc. ist mir nun glaube ich klar geworden. Wie sieht es aber mit der Position der Garage auf dem Grundstück aus? darf ich mir eine beliebe Ecke auswählen? Im Bebauungsplan ist nichts davon erwähnt, dass die Garage auf einer bestimmten Position (zB der Einfahrt) stehen muss.
Ich habe mal ein Bild mit hochgeladen. Es handelt sich um das Grundstück 43. Laut Plan ist die Garage südlich des Grundstücks direkt neben der Garage des südlichen Nachbars eingezeichnet. Mir würde es besser passen, wenn die Garage in der Nord-West Ecke (rotes Rechteck eingezeichnet) stehen würde. Kann mir einer sagen, ob das erlaubt ist?
Gruß
Arthur