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Stefan890
Hallo,
wir planen einen Carport mit Geräteraum (Länge 7,5m) direkt an die Grenze zu setzen. Zusätzlich würden wir gerne ein Gartenhaus (kein Aufenthaltsraum, Länge ca. 3,5m) an die gleiche Grenze setzen. Insgesamt würden wir somit die Grenze 11m bebauen. Laut Baurecht ist das allerdings in Sachsen nicht zulässig. Da eine Grenze maximal bis zu 9m ohne Abstandsfläche bebaut werden darf.
Der Nachbar würde der Grenzbebauung zustimmen, da er auf gleicher Höhe eine Garage (allerdings mit 3m Abstand zur Grenze) gebaut hat und es somit keine Sichteinschränkung für ihn ist.
Daher meine Frage: wäre eine Bebauung mit Zustimmung des Nachbarn möglich?
wir planen einen Carport mit Geräteraum (Länge 7,5m) direkt an die Grenze zu setzen. Zusätzlich würden wir gerne ein Gartenhaus (kein Aufenthaltsraum, Länge ca. 3,5m) an die gleiche Grenze setzen. Insgesamt würden wir somit die Grenze 11m bebauen. Laut Baurecht ist das allerdings in Sachsen nicht zulässig. Da eine Grenze maximal bis zu 9m ohne Abstandsfläche bebaut werden darf.
Der Nachbar würde der Grenzbebauung zustimmen, da er auf gleicher Höhe eine Garage (allerdings mit 3m Abstand zur Grenze) gebaut hat und es somit keine Sichteinschränkung für ihn ist.
Daher meine Frage: wäre eine Bebauung mit Zustimmung des Nachbarn möglich?