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ShaymiLenny
Hallo Zusammen,
Das ist ein Thema, welches hier schon häufiger diskutiert wurde. Die Suchfunktion gibt da einiges her und ich glaube ich habe das Thema weitestgehend erfasst. Ich würde es aber gerne zusammenfassen und noch einmal diskutieren um mir sicher zu sein, es gibt ja durchaus Unterschiede zwischen den Bundesländern und zumeist geht es um Grundstücke mit Hanglage.
Wir sind in einem Neubaugebiet die Nachzügler, unsere Nachbarn haben bereits vor einem Jahr gebaut und wir sind gerade im Bauprozess.
Unser Nachbar hat sein Grundstück vollständig planiert und auf eine Höhe gebracht. Da es eine leichte Steigung im Baugebiet gibt, gibt es aktuell eine ca. 0,75m hohen Versatz zwischen unseren Grundstücken. Wir werden da gemeinsam auf die Grenze eine Schalungsmauer setzen, Kosten teilen wir auf.
Für mich ergebt sich dabei eine Frage zum Thema Grenzbebauung:
1. Ich möchte in 1m Abstand zur Grenze ein Carport unter 3m Höhe bauen. Das fällt natürlich unter Grenzbebauung. Jetzt muss ich fragen, von wessen Grundstückshöhe das gemessen wird, von meiner oder von meinem Nachbarn (-0,75m), was uns dann ja nur ein Carport von 2,25m übrig lassen würde ohne Baulasteintragung. Blöd. Jetzt habe ich gelesen, dass es um den natürlichen Grundstücksverlauf geht, oder? Da wir nichts verändert haben, gilt quasi unsere Höhe und wir können die Grenzbebauung machen. Der Bebauungsplan macht keine Angaben zu Planhöhen. Wir befinden uns in Niedersachsen.
Der Nachbar ist ebenfalls für die Einfriedung verantwortlich, das ist laut Bebauungsplan als Zaun oder Hecke vorgeschrieben. Er plant einen 1,80m Zaun. Wäre es üblich, diesen dann auf Basis seines Grundstückes zu bemessen oder auf Basis unseres Grundstücks? Ist vermutlich Geschmackssache. Auf der einen Seite hat man entweder dann, von uns aus gesehen, nur eine effektive Zaunhöhe von 1,80m - 0,75m = 1,05m. Dann können wir in deren Garten schauen, wenn wir nicht noch selbst Hecke pflanzen.
Auf der anderen Seite, wenn man den auf die Schalungsmauer setzt hat man vom Nachbarn aus gesehen eine massive 1,80m + 0,75m = 2,55m Wand. Beides nicht super, ich glaube da sollten wir noch einmal ins Gespräch gehen.
Hier meine künstlerisch wertvolle Skizze:
Eure Meinung würde mich freuen! vor allem ob ich das Thema mit der Grenzbebauung richtig erfasst habe.
Viele Grüße,
Lennart
Das ist ein Thema, welches hier schon häufiger diskutiert wurde. Die Suchfunktion gibt da einiges her und ich glaube ich habe das Thema weitestgehend erfasst. Ich würde es aber gerne zusammenfassen und noch einmal diskutieren um mir sicher zu sein, es gibt ja durchaus Unterschiede zwischen den Bundesländern und zumeist geht es um Grundstücke mit Hanglage.
Wir sind in einem Neubaugebiet die Nachzügler, unsere Nachbarn haben bereits vor einem Jahr gebaut und wir sind gerade im Bauprozess.
Unser Nachbar hat sein Grundstück vollständig planiert und auf eine Höhe gebracht. Da es eine leichte Steigung im Baugebiet gibt, gibt es aktuell eine ca. 0,75m hohen Versatz zwischen unseren Grundstücken. Wir werden da gemeinsam auf die Grenze eine Schalungsmauer setzen, Kosten teilen wir auf.
Für mich ergebt sich dabei eine Frage zum Thema Grenzbebauung:
1. Ich möchte in 1m Abstand zur Grenze ein Carport unter 3m Höhe bauen. Das fällt natürlich unter Grenzbebauung. Jetzt muss ich fragen, von wessen Grundstückshöhe das gemessen wird, von meiner oder von meinem Nachbarn (-0,75m), was uns dann ja nur ein Carport von 2,25m übrig lassen würde ohne Baulasteintragung. Blöd. Jetzt habe ich gelesen, dass es um den natürlichen Grundstücksverlauf geht, oder? Da wir nichts verändert haben, gilt quasi unsere Höhe und wir können die Grenzbebauung machen. Der Bebauungsplan macht keine Angaben zu Planhöhen. Wir befinden uns in Niedersachsen.
Der Nachbar ist ebenfalls für die Einfriedung verantwortlich, das ist laut Bebauungsplan als Zaun oder Hecke vorgeschrieben. Er plant einen 1,80m Zaun. Wäre es üblich, diesen dann auf Basis seines Grundstückes zu bemessen oder auf Basis unseres Grundstücks? Ist vermutlich Geschmackssache. Auf der einen Seite hat man entweder dann, von uns aus gesehen, nur eine effektive Zaunhöhe von 1,80m - 0,75m = 1,05m. Dann können wir in deren Garten schauen, wenn wir nicht noch selbst Hecke pflanzen.
Auf der anderen Seite, wenn man den auf die Schalungsmauer setzt hat man vom Nachbarn aus gesehen eine massive 1,80m + 0,75m = 2,55m Wand. Beides nicht super, ich glaube da sollten wir noch einmal ins Gespräch gehen.
Hier meine künstlerisch wertvolle Skizze:
Eure Meinung würde mich freuen! vor allem ob ich das Thema mit der Grenzbebauung richtig erfasst habe.
Viele Grüße,
Lennart