Grenze zum Nachbarn mit Garage ca. 1-2cm überbaut

5,00 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Grenze zum Nachbarn mit Garage ca. 1-2cm überbaut
>> Zum 1. Beitrag <<

Mbk84

Mbk84

Wow, vielen Dank für die schnellen Antworten !!!

Wer sagt das? Wer hat das festgestellt? Wie hat er das festgestellt?
Ich selber habe es mit Zollstock und rechtem Winkel nachgemessen, so genau es eben geht. Problem daran ist, der Grenzstein ist vorne am Grundstück und natürlich nicht dort, wo die Garage später steht. D.h. ich habe versucht, die Linie vom Grenzstein vorn bis zur Garage zu verlängern. Damit weiß ich aber immer noch nicht 100%-tig genau, wo dort die Grenze verläuft... Hier mal eine (nicht maßstabsgetreue) Skizze, um es zu verdeutlichen.

grenze-zum-nachbarn-mit-garage-ca-1-2cm-ueberbaut-387374-1.jpg


Und ohne es ganz genau messen zu können, ist es auch schwer dem GU zu unterstellen, dass es nicht passt (er behauptet ja, er hat alle Abstände eingehalten). Genausowenig kann ich dem Nachbarn beweisen, dass ich nicht überbaut habe. Meine Befürchtung ist einfach, dass wenn die Garage mal steht und der Nachbar irgendwann selber baut, es dann gehörigen Ärger gibt.

Das Gespräch mit dem Nachbarn werde ich natürlich suchen, ich wäre nur vorher gerne etwas vorbereitet. Kann er im Extremfall auch noch in einigen Jahren verlangen, dass die Garage entfernt wird? Oder kann man sich da irgendwie "freikaufen" (überbaute qm x Bodenrichtwert x z.B. 100% Zuschlag o.ä.)

wenn ihr jetzt schon nur 2,98m zur Verfügung habt und dann noch Außenputz darauf kommt und anschließend noch die Garage 1-2cm Lücke zum Haus bekommt (kann man nie auf den Millimeter genau ans verputze Haus stellen)) und evtl. die Garage auch noch 1cm breiter wird, die Wände nicht 100% gerade sind....da steht die Garage zum Schluss 4-5cm auf Nachbars Grundstück.
Genau das ist auch meine Befürchtung. Mir wäre wohler, wenn wir eher 4-5cm Sicherheitsabstand lassen würden und nicht andersrum
 
E

Escroda

Damit weiß ich aber immer noch nicht 100%-tig genau, wo dort die Grenze verläuft
Richtig. Selbst wenn Du ein hochgenaues Messgerät hättest - im Maschinenbau werden Tachymeter im Submillimeterbereich eingesetzt - und mit geodätischen Messmethoden vertraut Wärst, bliebe der wahre Grenzverlauf unklar, da Du nicht weißt, ob die Grenzmarken in der Örtlichkeit noch richtig stehen. Und wie gesagt, ist die Lage der Grenzmarken auch nicht besser als 2cm bestimmbar.
Genausowenig kann ich dem Nachbarn beweisen, dass ich nicht überbaut habe.
Musst Du auch nicht. Er muss beweisen, dass Du überbaut hast.
Befürchtung ist einfach, dass wenn die Garage mal steht und der Nachbar irgendwann selber baut, es dann gehörigen Ärger gibt.
Wegen 2cm? Kein Sachverständiger wird bei klarem Verstand daraus einen Grenzverstoß ableiten.
Das Gespräch mit dem Nachbarn werde ich natürlich suchen
Ich nicht.
Kann er im Extremfall auch noch in einigen Jahren verlangen, dass die Garage entfernt wird?
Nein.
Oder kann man sich da irgendwie "freikaufen" (überbaute qm x Bodenrichtwert x z.B. 100% Zuschlag o.ä.)
Ja. Wenn's ganz dumm laufen sollte, Dein Nachbar zu viel Zeit und Geld hat, ein Vermesser eine unüberlegte Dokumentation der Gebäudeeinmessung abliefert und ein ahnungsloser Richter die 2cm unreflektiert als gegeben hinnimmt, musst Du eine Überbaurente nach §913 Baugesetzbuch bezahlen. Die Geschichte könntest Du dann aber an einen Privatsender verkaufen.
Mir wäre wohler, wenn wir eher 4-5cm Sicherheitsabstand lassen würden und nicht andersrum
Das Wohnhaus steht schon? Dann lass' einen Vermesser kommen, am besten einen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Der dokumentiert den exakten Grenzabstand und danach bestellst Du die Fertiggarage. Sollte nicht mehr als 300€ kosten (vorher fragen). Wenn dann noch was schiefgeht, hast Du einen der haftet.
 
H

hampshire

Du gehst im Moment von Deinen eigenen Messungen aus, deren Toleranz allein schon wegen der Grenzsteintoleranz größer ist als die von Dir ermittelte potenzielle Überbauung. Zu viel hätte, wäre, könnte. Dafür würde ich keine Pferde scheu machen.
 
M4rvin

M4rvin

Da es auch gut passt, eine kleine Zwischenfrage.
Bei uns ist es ähnlich, nur haben wir keine Garage geplant. Bei uns sollte das Haus 3,5m von der Grenze entfernt stehen, ich habe jetzt auch mit einer Richtschnur die Linie der Grenzsteine verlängert. Nicht ganz genau, ist mit Höhenanstieg und Gefälle, aber ich komme nur auf 3,15m.
Was macht man denn, wenn 35cm fehlen? Wollten da eigentlich die Autos abstellen und dahinter einen Fahrrad/Geräteschuppen haben. Wirkt allerdings recht knapp um da am Auto vorbeizukommen.
 
H

HilfeHilfe

Da es auch gut passt, eine kleine Zwischenfrage.
Bei uns ist es ähnlich, nur haben wir keine Garage geplant. Bei uns sollte das Haus 3,5m von der Grenze entfernt stehen, ich habe jetzt auch mit einer Richtschnur die Linie der Grenzsteine verlängert. Nicht ganz genau, ist mit Höhenanstieg und Gefälle, aber ich komme nur auf 3,15m.
Was macht man denn, wenn 35cm fehlen? Wollten da eigentlich die Autos abstellen und dahinter einen Fahrrad/Geräteschuppen haben. Wirkt allerdings recht knapp um da am Auto vorbeizukommen.
wie viel darfst entfernt sein ?

35 cm ist dann doch schon eine andere lige
 
E

Escroda

35 cm ist dann doch schon eine andere lige
Das will ich wohl meinen.
ich habe jetzt auch mit einer Richtschnur die Linie der Grenzsteine verlängert
Zeig' mal Fotos von den Grenzsteinen, am Besten mit waagerecht ausgerichteter Kamera und Orientierungspunkten (Bordsteinkante, Straße, senkrechter Zaunpfahl, o.ä.) und Deiner Konstruktion. Kannst Du eine Kontrollmessung auf der anderen Gebäudeseite machen?
Was macht man denn, wenn 35cm fehlen?
Den Polier oder den Vermesser in den Ar... m nehmen, wenn's denn gesichert fest steht. Solange Abstandsflächen und Baufenster noch passen, gibt es wenigstens keinen Ärger mit der Behörde. Einen tatsächlichen Schaden zu beziffern dürfte sehr schwierig sein. Wer hat denn die Gebäudeabsteckung gemacht?
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grenze zum Nachbarn mit Garage ca. 1-2cm überbaut
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bau Garage auf Grenze geht lt. Architekt nicht. 11
2Architekt beauftragt Vermesser ohne Zustimmung der Hausherrin. 45
3Grundrissplanung Einfamilienhaus (190 qm) mit Garage 18
4Korrekte Ausführung thermische Trennung Haus/Garage 16
5Garage des Nachbarn ragt 12 cm auf unser Grundstück 22
6Einfamilienhaus 172qm mit Garage und Sauna 54
7Vereinigungsbaulast für den Bau einer Garage 10
8Angebot für Friesenhaus mit Garage ok? 13
9Garage auf Grenze über 3 Meter durch Bodenauffüllung 11
10Planungsfehler Entwässerung Garage - Haften tatsächlich wir? 12
11Garage selbst gemauert, aber welches Garagendach wählen? 17
12Angebot Baukosten gerechtfertigt - gemauerte Garage 9x6 m 14
13Geplanter Bau einer Garage an Grundstücksgrenze erlaubt? 18
14Einfamilienhaus mit Garage am leichten Hang 17
15Nach Baugenehmigung Garage verschieben? 11
16Grundriss 140 m2 Einfamilienhaus mit Garage - Hausausrichtung ok? 18
17Ergänzung von Garage & Werkstatt - Tipps? 18
18Schwingtor oder Sektionaltor für Garage? Empfehlungen? 24
19Einfamilienhaus Schlüsselfertig und Garage in Eigenleistung 18
20Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster 53

Oben