S
Simeon_nrw
Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit das im Anhang in Grün dargestellte Grundstück in NRW zu erwerben.
Das Grundstück liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan, die umgebende Bebauung besteht ausschließlich aus Blockrandbebauung.
Nördlich des Grundstücks befindet sich ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus, an der rot dargestellten Stelle der Giebelseite befindet sich je ein Fenster pro Etage. Bei dem Fenster handelt es sich jeweils um das Wohnzimmerfenster der Wohnungen, die Zimmer sind allerdings zusätzlich nach Westen belichtet.
Wie würde es sich in diesem Fall mit einer grenzständigen Bebauung verhalten, die zwangsläufig zur Schließung der Fenster des Nachbarhauses führen würde?
Ist diese ohne Zustimmung des Nachbarn zulässig? Würde ein Schadenersatz fällig? Oder muss der Eigentümer damit rechnen, dass früher oder später die Baulücke des Blocks und damit auch die Fenster geschlossen werden?
Über Einschätzungen oder Hinweise auf die rechtliche Situation wäre ich sehr dankbar!
ich habe die Möglichkeit das im Anhang in Grün dargestellte Grundstück in NRW zu erwerben.
Das Grundstück liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan, die umgebende Bebauung besteht ausschließlich aus Blockrandbebauung.
Nördlich des Grundstücks befindet sich ein 3-geschossiges Mehrfamilienhaus, an der rot dargestellten Stelle der Giebelseite befindet sich je ein Fenster pro Etage. Bei dem Fenster handelt es sich jeweils um das Wohnzimmerfenster der Wohnungen, die Zimmer sind allerdings zusätzlich nach Westen belichtet.
Wie würde es sich in diesem Fall mit einer grenzständigen Bebauung verhalten, die zwangsläufig zur Schließung der Fenster des Nachbarhauses führen würde?
Ist diese ohne Zustimmung des Nachbarn zulässig? Würde ein Schadenersatz fällig? Oder muss der Eigentümer damit rechnen, dass früher oder später die Baulücke des Blocks und damit auch die Fenster geschlossen werden?
Über Einschätzungen oder Hinweise auf die rechtliche Situation wäre ich sehr dankbar!