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Selbst WENN die Befürchtungen eines ausfallenden Solarertrages zutreffend wären, bliebe eine Abholzung ein Umweltfrevel. Einen hundertjährigen Baum durch einen Setzling zu "ersetzen" ist Unfug höchster Güte.Auch ohne Baumschutzsatzung kann das je nach Landesnaturschutzgesetz durchaus ein vier- bis fünfstelliges Bußgeld nach sich ziehen.