Große Garage mit Einliegerwohnung an Einfamilienhaus
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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Große Garage mit Einliegerwohnung an Einfamilienhaus >> Zum 1. Beitrag <<
Na, dann los - selbst bei einem Trollbeitrag kann man ja Fleisch an den Knochen tun. Man sollte ihn dann zwar in die Spaßrubrik schieben, aber prinzipiell kann man ja auch Spinnereien mal hypothetisch ernst nehmen: also, wenn es das Grundstück noch nicht gibt (und die Lottozahlen noch auf ihre Ziehung warten), warum dann überhaupt die Vorgabe dieser Baukörperkomposition ? - man könnte dann doch ebensogut die Hauptwohnung als Penthouse anlegen, mit der Einliegerwohnung und der Garage unterbaut, zum Beispiel. Die Gedanken sind frei, im siebten Schuljahr wollte mein Klassenkamerad "Klops" mal ein Haus geplant haben, dessen Priorität eine Scheune (quasi als Voliere) für einen Papagei sein sollte In diesem Sinne: wider den tierischen Ernst - Legalize ! *LÖL*