RomeoZwo
So sehe ich den Zusammenhang auch. Das Grundstück muss auch erst an die Erben überschrieben werden (bis 2 Jahre kostenfrei), denn es kann nur durch die Eigentümer geteilt werden. Das ganze ist bei euch vermutlich in einem Termin beim Notar passiert, für die reine Umschreibung nach dem Erbe benötigt man nämlich nicht zwangsläufig den Notar. Da "reicht" es den Erbschein beim Grundbuchamt vorzulegen.ist glaube ich nur die Umschreibung der alten Grundstücke auf die Erben kostenfrei