Grundbucheintrag des Grundstücks - Hohe Kaufnebenkosten
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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Grundbucheintrag des Grundstücks - Hohe Kaufnebenkosten >> Zum 1. Beitrag <<
nochmal für alle: Es geht nur um die Kaufnebenkosten die unter dem Punkt Notar/Grundschuld fallen, also nicht Makler, nicht Finanzamt und erst recht nicht was danach kommt wie Vermesser usw....