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matte
Guten Morgen.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben von meinen Eltern ein Grundstück neben ihnen bekommen und schon vor längerer Zeit hingebaut.
Neben uns liegt ein größeres Hanggrundstück, welches meine Mutter+Tante letztes Jahr verkauft haben.
Im Zuge des Verkaufs waren meine Eltern bei einem Anwalt mit dessen Hilfe der Kaufvertrag erarbeitet wurde.
Es wurde so vorgegangen, dass zwischen unserem Grundstück und dem Hang-Grundstück ein 3m breiter Streifen mit eigener Flurnummer erstellt wurde, welcher als Zufahrtsstraße zur Erschließung des Hang-Grundstück dienen soll. Am Ende dieser Sackgasse kommt dann noch das Grundstück meiner Eltern.
Auf der Zufahrtsstraße wurde für meine Eltern und uns per Grunddienstbarkeit ein Geh-/Fahrtrecht sowie Leitungsrecht eingetragen.
Außerdem wurde per Grunddienstbarkeit eine Bebauungsunterlassung eingetragen, welche besagt, dass ein 3m breiter Streifen auf dem Hang-Grundstück parallel zur Zufahrtsstraße nicht bebaut werden darf, insbesondere soweit eine Grenzbebauung zulässig wäre. (Es sollen also keinerlei Grenzbebauungen zulässig sein)
So wollten wir sicherstellen, dass der Käufer uns allen nicht zu stark auf die Pelle rückt.
Nun bekomme ich gestern einen Schrieb vom Bauamt, dass die Baugenehmigung für 3 Einfamilienhaus erteilt wurde (3EFH ist für uns grundsätzlich i.O.).
Im Lageplan wurde ich dann darauf aufmerksam, dass der Bauherr nicht nur den 3m Streifen auf dem Hang-Grundstück mit Carports bebaut, sondern beim letzten Haus auch noch den Carport auf das Ende der Zufahrtsstraße geplant hat.
Dieser stünde also direkt an unserer Grenze, anstatt 6m entfernt (3m Zufahrtsstraße + 3m Streifen Bebauungsunterlassung).
Viel problematischer ist das für meine Eltern, weil sie so die Zufahrtsstraße mit ihrem Geh-/Fahrtrecht nicht nutzen könnten, um auf ihr Grundstück zu kommen. Deren Grundstück bleibt zwar grundsätzlich über deren eigene Zufahrt einer anderen Straße erreichbar, aber das tut ja nix zur Sache.
Bei einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter wurde mir mitgeteilt, dass es nicht Aufgabe des Bauordnungsamts wäre, dass sie die Einhaltung der Grundbucheinträge prüfen. Es wäre lediglich ihre Aufgabe zu prüfen, ob eine eventuelle Grunddienstbarkeit vorliege, falls eine Solche für das geplante BVH benötigt werden würde. Wenn man als Bauherr also zur Erschließung über ein Privates Grundstück müsse, wird geprüft, ob das mit einer Grunddienstbarkeit abgesichert ist.
Auch wenn ich mich bisschen über den Sachverhalt wundere, warum sowas vom Bauamt nicht geprüft wird, müssen wir uns nun Gedanken machen, wie da weiter vorzugehen ist?
Natürlich steht von Seiten meiner Eltern erstmal ein Gespräch mit dem Käufer an, zeitgleich wird aber auch wieder der Anwalt kontaktiert, damit dieser den Sachverhalt schonmal prüfen kann.
Wie geht man da grundsätzlich weiter vor, falls das Gespräch mit dem Käufer zu keiner Einsicht führt?
Er hat den Vertrag ja unterschrieben und soll sich dann auch daran halten.
Ohne dem Käufer etwas unterstellen zu wollen, fällt es mir äußerst schwer zu glauben, dass das aus Unwissenheit passiert ist... ;)
Über Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Folgender Sachverhalt:
Wir haben von meinen Eltern ein Grundstück neben ihnen bekommen und schon vor längerer Zeit hingebaut.
Neben uns liegt ein größeres Hanggrundstück, welches meine Mutter+Tante letztes Jahr verkauft haben.
Im Zuge des Verkaufs waren meine Eltern bei einem Anwalt mit dessen Hilfe der Kaufvertrag erarbeitet wurde.
Es wurde so vorgegangen, dass zwischen unserem Grundstück und dem Hang-Grundstück ein 3m breiter Streifen mit eigener Flurnummer erstellt wurde, welcher als Zufahrtsstraße zur Erschließung des Hang-Grundstück dienen soll. Am Ende dieser Sackgasse kommt dann noch das Grundstück meiner Eltern.
Auf der Zufahrtsstraße wurde für meine Eltern und uns per Grunddienstbarkeit ein Geh-/Fahrtrecht sowie Leitungsrecht eingetragen.
Außerdem wurde per Grunddienstbarkeit eine Bebauungsunterlassung eingetragen, welche besagt, dass ein 3m breiter Streifen auf dem Hang-Grundstück parallel zur Zufahrtsstraße nicht bebaut werden darf, insbesondere soweit eine Grenzbebauung zulässig wäre. (Es sollen also keinerlei Grenzbebauungen zulässig sein)
So wollten wir sicherstellen, dass der Käufer uns allen nicht zu stark auf die Pelle rückt.
Nun bekomme ich gestern einen Schrieb vom Bauamt, dass die Baugenehmigung für 3 Einfamilienhaus erteilt wurde (3EFH ist für uns grundsätzlich i.O.).
Im Lageplan wurde ich dann darauf aufmerksam, dass der Bauherr nicht nur den 3m Streifen auf dem Hang-Grundstück mit Carports bebaut, sondern beim letzten Haus auch noch den Carport auf das Ende der Zufahrtsstraße geplant hat.
Dieser stünde also direkt an unserer Grenze, anstatt 6m entfernt (3m Zufahrtsstraße + 3m Streifen Bebauungsunterlassung).
Viel problematischer ist das für meine Eltern, weil sie so die Zufahrtsstraße mit ihrem Geh-/Fahrtrecht nicht nutzen könnten, um auf ihr Grundstück zu kommen. Deren Grundstück bleibt zwar grundsätzlich über deren eigene Zufahrt einer anderen Straße erreichbar, aber das tut ja nix zur Sache.
Bei einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter wurde mir mitgeteilt, dass es nicht Aufgabe des Bauordnungsamts wäre, dass sie die Einhaltung der Grundbucheinträge prüfen. Es wäre lediglich ihre Aufgabe zu prüfen, ob eine eventuelle Grunddienstbarkeit vorliege, falls eine Solche für das geplante BVH benötigt werden würde. Wenn man als Bauherr also zur Erschließung über ein Privates Grundstück müsse, wird geprüft, ob das mit einer Grunddienstbarkeit abgesichert ist.
Auch wenn ich mich bisschen über den Sachverhalt wundere, warum sowas vom Bauamt nicht geprüft wird, müssen wir uns nun Gedanken machen, wie da weiter vorzugehen ist?
Natürlich steht von Seiten meiner Eltern erstmal ein Gespräch mit dem Käufer an, zeitgleich wird aber auch wieder der Anwalt kontaktiert, damit dieser den Sachverhalt schonmal prüfen kann.
Wie geht man da grundsätzlich weiter vor, falls das Gespräch mit dem Käufer zu keiner Einsicht führt?
Er hat den Vertrag ja unterschrieben und soll sich dann auch daran halten.
Ohne dem Käufer etwas unterstellen zu wollen, fällt es mir äußerst schwer zu glauben, dass das aus Unwissenheit passiert ist... ;)
Über Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Grüße