Da kann ich nur zustimmen. Zwei verschiedene Verträge mit zwei verschiedenen Vertragspartnern, privat oder nicht. Sagt jetzt absolut nichts darüber hinaus, ob es am Ende doch ein Koppelgeschäft wird/war oder nicht.
Problem _könnte_ sein, dass das Haus vorher unterschrieben wurde. Besser ist es, erst das Grundstück, und unabhängig dann das Haus (Werkvertrag, kein Kaufvertrag) zu unterschreiben.
Aber abwarten.
Kann ein Bauträger ein Gebäude ohne Grundstück bauen? Ich denke hier ist wie schon geschrieben noch ein grobes Verständnisproblem vorhanden. Bei dem Baupartner dürfte es sich wohl eher um einen GU oder GÜ handeln.
Die zeitliche Abfolge der Vertragsschließung ist für das Finanzamt erst mal total uninteressant. Es interessiert nur, in wie weit es eine Verbindung/Abhängigkeit/Kopplung zwischen Grundstück und Haus gibt. Dies ist zu klären/nachzuweisen. Wenn es wirklich ein Bauträger wäre, wäre Grundstück und Haus mMn definitiv miteinander gekoppelt und demnach auch die Grunderwerbsteuer auf alles zu zahlen.