K
Kaffeejunkie
Danke für die Antwort. Dann sollte ich wohl doch einen guten Steuerberater suchen, der sich damit auskennt ;)Wenn das Haus im Rahmen der Erbschaft geschätzt wurde, kannste auch 1€ in den Kaufvertrag schreiben.
Das FA wird aber immer 50% des Schätzwertes als steuerbaren Betrag ansetzen. Die ziehen sich die Hose auch nicht mit der Kneifzange an!
Und auf den Differenzbetrag kommt dann bestimmt noch die Schenkungssteuer...
Das könnte dann schwer nach hinter losgehen.