Grunderwerbsteuer - Wurde alles richtig berechnet?

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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Musketier

Musketier

Bei uns wurde es damals auch so im Notarvertrag ausgewiesen.
Wenn ich mich recht zurück erinnere, hatte ich dazu recherchiert und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erschließung mit in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer gehört. Alles andere ist Glück.

PS: hier noch ein Urteil dazu:

BFH-Urteil vom 23.9.2009, II R 20/08 = SIS 10 02 26


Der Kläger beantragt sinngemäß, die Revision zurückzuweisen.


II. Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und Abweisung der Klage (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -). Entgegen der Auffassung des FG gehört auch der Teil des Kaufpreises, der auf die Erschließung und die Ausgleichsmaßnahmen nach § 135a Abs. 2 Baugesetzbuch für den Naturschutz entfällt, zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.


1. Bei einem nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz grunderwerbsteuerbaren Grundstückskaufvertrag bemisst sich die Grunderwerbsteuer gemäß § 8 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz nach dem Wert der Gegenleistung. Als Gegenleistung gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz u.a. der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
RobsonMKK

RobsonMKK

Wir haben auch die komplette Summe im Vertrag.
Ich fragte auch explizit danach wer der Verkäufer ist, da bei uns einige Grundstücke von privat verkauft werden, und da kann es dann sein das die unerschlossen verkauft werden.
 
Elina

Elina

Solche Fragen kann man günstig bei Frag einen Anwalt.de stellen, mit relativ wenig Einsatz bekommt man eine erste Einschätzung, die allerdings nur so gut und verläßlich ist wie die Darstellung der Fakten vollständig- Ist ja eigentlich kein komplizierter Sachverhalt, da müßte man mit 30 Euro hinkommen.
 
V

VelBau

Bei uns müssen wir "nur" für den Betrag für den Boden und nicht für Erschließungskosten Grunderwerbsteuer von 6,5 % zahlen. Im Notarvertrag wurde beide Beträge aufgeführt.
 
Invi85

Invi85

Hallo nochmal,

möchte euch das Endergebnis nach langem hin und her nicht vorenthalten…

Nachdem wir auch nach mehrmaligen Hin- und Herschreiben bei der Behörde nur auf taube Ohren stießen und ausschließlich mit der abgelaufenen Frist abgefertigt wurden, haben wir uns an die Öffentlichkeit gewandt. Ich habe unseren Fall an "Report Mainz", "zur Sache SWR" und weitere Stellen geschickt. Auf Anraten meines Onkels ging ich dann auch noch zum Bürgerbeauftragen des Landes Rheinland-Pfalz.

Ich weiß nicht ob schon durch die Medien etwas bewegt wurde, aber keine zwei Wochen nachdem der Bürgerbeauftrage bei der Behörde nachhakte bekam ich die Rückmeldung vom Finanzamt das es sich um ein Missverständnis handelt und ich natürlich das Geld in vollem Umfang zurückerstattet bekomme.

Ende vom Lied:
Statt 1.944€ haben wir nun nur noch 433€ gezahlt. Manchmal muss man bei Behörden einfach am Ball bleiben und kämpfen.

Meine Nachbarn haben sich nun ebenfalls an die Behörden gewendet und bekamen dieselbe Absage wie wir zuvor. Auf mein Anraten hin haben sie jetzt ebenfalls den Bürgerbeauftragen hinzugezogen, einen anderen Weg gibt es bei dem Amt wohl nicht.

Gruß
Michael
 
KingSong

KingSong

Mal ehrlich....ok....1500.-€ is auch Geld.....aber bei Kosten von nur 39.000.-€ für den Grund würde ich das liebend gern instand bezahlen! Unser Grund hat uns gerade das 10-fache von Eurem gekostet!
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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