aytex
Hallo Forum,
vorweg: Das Problem, was ich gleich beschreiben möchte ist sehr ärgerlich aber wohl unserer Unerfahrenheit geschuldet.
Wir haben ein Grundstück gekauft in dem das Baufenster vorgegeben ist. Das Fenster ist relativ groß. Wir haben aber außer acht gelassen, dass die Form eher ungünstig ist. Wir haben alles vorab prüfen lassen, aber diesen Punkt haben wir tatsächlich übersehen.
Wir planen ein Stadthaus mit einer Wohnfläche mit 180m² (Wohnflächenverordnung). Die Grundfläche dafür ist quadratisch vorgesehen. Aufgrund der gekrümmten Form des Baufensters meinte die Architekten, dass man die gesamte Wohnfläche wohl so nicht erreichen kann.
Es bestünde die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, das Baufenster geringfügig zu überschreiten. Dann würde man auch die 180m² erhalten.
Ich habe nun folgende Frage: Ich gehe davon aus, dass eine Grundfläche von 100m² (also 10 x 10 m) ausreichend sein sollte für 90m² unten und 90m² oben als Wohnfläche. Ist meine Annahme falsch? (ich habe versucht auch die Außenwanddicken für WDVS zu berücksichtigen)
Des Weiteren? Hat jemand Erfahrung in wieweit man das Baufenster ändern bzw. überschreiten darf? Unser Grundstück ist relativ groß (856m²) und wir würden gerne mit dem Haus in die Richtung außerhalb des Baufensters "wandern" auf der wir keinen Nachbarn haben (Fußweg) Der Abstand zum Fußweg wäre dann aber immer noch mehr als groß. siehe Foto
Was ist eure Meinung dazu? Wir sind da echt perplex und selber schuld, das ist uns bewußt, aber ist die Situation wirklich aussichtslos?
Freue mich auf eure Rückmeldungen
vorweg: Das Problem, was ich gleich beschreiben möchte ist sehr ärgerlich aber wohl unserer Unerfahrenheit geschuldet.
Wir haben ein Grundstück gekauft in dem das Baufenster vorgegeben ist. Das Fenster ist relativ groß. Wir haben aber außer acht gelassen, dass die Form eher ungünstig ist. Wir haben alles vorab prüfen lassen, aber diesen Punkt haben wir tatsächlich übersehen.
Wir planen ein Stadthaus mit einer Wohnfläche mit 180m² (Wohnflächenverordnung). Die Grundfläche dafür ist quadratisch vorgesehen. Aufgrund der gekrümmten Form des Baufensters meinte die Architekten, dass man die gesamte Wohnfläche wohl so nicht erreichen kann.
Es bestünde die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, das Baufenster geringfügig zu überschreiten. Dann würde man auch die 180m² erhalten.
Ich habe nun folgende Frage: Ich gehe davon aus, dass eine Grundfläche von 100m² (also 10 x 10 m) ausreichend sein sollte für 90m² unten und 90m² oben als Wohnfläche. Ist meine Annahme falsch? (ich habe versucht auch die Außenwanddicken für WDVS zu berücksichtigen)
Des Weiteren? Hat jemand Erfahrung in wieweit man das Baufenster ändern bzw. überschreiten darf? Unser Grundstück ist relativ groß (856m²) und wir würden gerne mit dem Haus in die Richtung außerhalb des Baufensters "wandern" auf der wir keinen Nachbarn haben (Fußweg) Der Abstand zum Fußweg wäre dann aber immer noch mehr als groß. siehe Foto
Was ist eure Meinung dazu? Wir sind da echt perplex und selber schuld, das ist uns bewußt, aber ist die Situation wirklich aussichtslos?
Freue mich auf eure Rückmeldungen