K a t j a
Ich vermute, dass es doch so ähnlich ist, wie bei Tolentino. Ein großes Grundstück wurde geteilt. Die Bebaubarkeit leitet sich aus der Nachbarbebauung ab. Die Grundstücke werden im Zusammenhang betrachtet. Ich würde schätzen, dass Grundflächenzahl I und II anteilig auf alle 4 Grundstücke verteilt werden. Wenn die Zufahrt einen großen Batzen der Grundflächenzahl II verschlingt, bleibt anteilig weniger für den Rest. Aber das ist natürlich nur eine Vermutung.Die Bebaubarkeit wurde von unserem Generalunternehmer (telefonisch) mit der Baubehörde abgeklärt, die ihre Zustimmung für die aktuellen Pläne signalisiert haben.
Gibt es denn nebenan eine Grundflächenzahl, die bekannt ist?