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T-i-m-m
Danke für den Hinweis mit dem Wegerecht. Da werde ich mich mal schlau machen.Muss nicht. Ist kein Baugrundstück, sondern hat nur die Sonderfunktion der Zufahrt. Wegerecht. Frag mich bitte nicht nach Quelle oder Paragraphen. Grundflächenzahl ist auf jedem Grundstück einzeln anwendbar. Bedenke: Terra gehört zum Haus, also zur Grundflächenzahl I
Dass die Terrasse komplett in die Grundflächenzahl I fällt, habe ich auch schon erfahren. Groß wird die dann schon mal nicht, aber können wir mit leben. Zu hohe Ansprüche sollte man hier in Hamburg (und wahrscheinlich in vielen anderen Gegenden Deutschlands) lieber nicht mehr haben.
Der Widerspruch Grundflächenzahl vs. §34 wurde mir erst durch euch hier deutlich. Das entsprang ursprünglich meinem Wunsch, jetzt schon auf den m² genau auszurechnen, was die Baubehörde durchgehen lassen könnte und was nicht. Aber bei Nachbarschaftsbebauung als Grundlage ist das wahrscheinlich Auslegungssache. Eventuell kommt mir das in meinem Fall dann auch gelegen, dass es keine starren Grundflächenzahl Vorschriften gibt.Bezieht sich mW auf das Baugrundstück. Bei uns im nahen Nord-NDS zählen zb Schotteroberflächen gar nicht zur Grundflächenzahl, weil: keine Versiegelung.
Kannst Du noch auf die Nachfrage Grundflächenzahl || Par. 34 eingehen? Das widerspricht sich. Oder habe ich es überlesen?
Meine Recherche führte mich anfangs auf eine Seite der Stadt Hamburg.
Also gelten diese Zahlen gar nicht für §34 Gebiete, da hier nicht in WR, WA und co gedacht wird?