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municheast
Ich habe noch nicht verstanden, wie das mit der Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) und Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl) abläuft und wie viel ich auf meinem Grundstück bauen kann.
Stand:
Ich besitze ein Grundstück in einem reinen Wohngebiet (WR) in einem Stadtteil in München mit Gartenstadtcharakter.
Den amtlichen Lageplan habe ich noch nicht bestellt, da ich gerade erst in den ersten Planungstagen bin.
Frage 1: Im amtlichen Lageplan müsste ich die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl finden, richtig?
Frage 2: Sind die Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl deutschlandweit einheitlich für reine Wohngebiete bei 1,2 bzw. 0,4?
Frage 3: In Zeitungsartikeln habe ich gelesen, dass in meiner Gegend schon Bauvorhaben mit Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl von Wert 0,x genehmigt wurden. Heißt das, diese Werte sind nur Richtwerte und was man genehmigt/durchgeklagt bekommt, kann bebaut werden?
Frage 4: Wenn ein entfernter Nachbar irgendwie mit sehr hohen Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bauen durfte, darf ich mich darauf beziehen und die selben Ansprüche fordern?
Frage 5: Falls Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl eher Variabel ist, wie finde ich diese dann heraus? Bei der Lokalbaukommission anrufen? Online Grundstücke mit Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl-Angaben auf immoxyz.de vergleichen? Oder weiß das mein noch nicht vorhandener Architekt aus Erfahrung?
Stand:
Ich besitze ein Grundstück in einem reinen Wohngebiet (WR) in einem Stadtteil in München mit Gartenstadtcharakter.
Den amtlichen Lageplan habe ich noch nicht bestellt, da ich gerade erst in den ersten Planungstagen bin.
Frage 1: Im amtlichen Lageplan müsste ich die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl finden, richtig?
Frage 2: Sind die Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl deutschlandweit einheitlich für reine Wohngebiete bei 1,2 bzw. 0,4?
Frage 3: In Zeitungsartikeln habe ich gelesen, dass in meiner Gegend schon Bauvorhaben mit Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl von Wert 0,x genehmigt wurden. Heißt das, diese Werte sind nur Richtwerte und was man genehmigt/durchgeklagt bekommt, kann bebaut werden?
Frage 4: Wenn ein entfernter Nachbar irgendwie mit sehr hohen Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bauen durfte, darf ich mich darauf beziehen und die selben Ansprüche fordern?
Frage 5: Falls Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl eher Variabel ist, wie finde ich diese dann heraus? Bei der Lokalbaukommission anrufen? Online Grundstücke mit Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl-Angaben auf immoxyz.de vergleichen? Oder weiß das mein noch nicht vorhandener Architekt aus Erfahrung?