Grundflächenzahl I oder Grundflächenzahl II in Bayern - wie Ausschluss erkennen im Bebauungsplan

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MichiQM

Hallo,

ich habe eine Frage zur Grundflächenzahl.

Folgender Ausgang:

Baugrundstück welches in einem Neubaugebiet in Bayern liegt das in 2020 komplett neu erschlossen wurde. Im Zeichnerischen Teil ist die Grundflächenzahl mit 0,35 angegeben, ebenso im textlichen Teil. Von Grundflächenzahl I bzw. Grundflächenzahl II liest man nichts direktes nur die Grundflächenzahl.
Ich weiß das man die Überschreitung der Grundflächenzahl II um 50% entweder duldet oder ausschließen kann, sofern es nicht über eine gewisse Kappungsgrenze geht.

Wie bekomme ich raus ob ich mit der Grundflächenzahl II überschreiten darf oder nicht?

Zählt die Zufahrt zu einer Garage welche direkt am Haus ist (Garage zählt zu Grundflächenzahl I) zu Grundflächenzahl I oder Grundflächenzahl II?

Danke im Voraus
 
Y

ypg

Was steht denn in Eurer Landesbauordnung?
Erst greift ja die, Änderungen und Erweiterungen werden dann im Bebauungsplan erwähnt. Wenn sich dort keine Erwähnung findet, müsste etwas in der Art in der Landesbauordnung stehen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.05.2024
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