Ok danke für den Hinweis. In das Thema hab ich mich noch nicht so eingelesen. Wir planen zwei Vollgeschosse und Keller für Abstellraum, Waschküche usw., überzähliger Platz im Keller als Sportraum oder ähnliches. Zählt was davon dann als Wohnkeller?
In Katasterplänen sah ich das schon des Öfteren: Gebäude, die sich über mehrere unvereint gebliebene Flurstücke erstrecken - allerdings dann meist in Dorfkernen und nach §34 oder schon vor Bebauungsplänen bebaut gewesen.
Wobei man nicht sieht, ob sie unter einer Nummer im Grundbuch geführt werden oder durch Vereinigungsbaulast baurechtlich verbandelt sind.
Nun sind die von uns gebrauchten Wörter "unwahrscheinlich" und "des Öfteren" ziemlich unbestimmt, so dass wir durchaus von gleichen Tatbeständen sprechen könnten.
Allerdings ist das für die TE unbedeutend, da eine Vereinigung zu 99,9% unproblematisch ist und bei den mir bekannten Katasterbehörden auch noch kostenlos durchgeführt wird.
Richtig. In den besagten Fällen hatte ich keine Aktien drin und dementsprechend dem jeweiligen Grundbuch nicht unter den Rock geschaut, sondern nur durchgängige Einheiten über mehrere Flurstücksnummern gesehen.