Grundkörper vom Mehrspartenanschluss zu tief eingebaut

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T

Tichu78

Hallo,
unser MSH wurde zu tief einbetoniert. Nun ist die Dichtigkeit nicht mehr gegeben. Da alle Sparten schon eingeführt wurden ist es laut Hersteller nicht mehr möglich diesen abzudichten.
Da die Rechnung an unseren Rohbauer noch offen ist frage ich mich nun wie ich am Besten vorgehe.
Der Mangel wurde von der Bauleitung auch nicht bemerkt.

Habt ihr eine Idee?
 
B

Bieber0815

Erstmal den Mangel anzeigen, oder? Dann braucht es ein Konzept, wie der Mangel (soweit er besteht) behoben werden kann. Wie ist die vertragliche Konstellation?
 
T

Tichu78

Den Mangel habe ich unserem Architekten=Bauleitung im August und dem Rohbauer letzte Woche mitgeteilt. Bilder habe ich gemacht als ich im August auf den Mangel vom Netzbetreiber beim Einführen der ersten Sparte aufmerksam gemacht wurde. Ich habe über den Architekten eine Ausgleichsrahmen gekauft und dachte damit sei der Fall erledigt. Als ich nun die Kosten auf den Rohbauer "abwälzen" wollte hat der Rohbauer nachgefragt wie das sein könne. Dann ist mir erst aufgefallen, daß die MSH zu tief einbetoniert wurde und das die Ursache für die notwendige Erhöhung ist.
Vertraglich sieht es so aus, daß der Architekt eine LV erstellt hat und der Rohbauer die Arbeit entsprechend ausgeführt hat.

Ich gehe davon aus, daß der Rohbauer den Mangel zugeben wird. (Warte aktuell auf die Antwort).
Mich interessiert aber erst mal wie man den Mangel techn. und wirtschaftl. sinnvoll im Sinne aller beteiligten beheben kann.

Zitat Hersteller:
"...wenn die Medien bereits eingeführt sind gibt es leider keine Möglichkeit der nachträglichen Abdichtung.
Aus diesem Grund bieten wir ja unsere kompletten Bauherrenpakete mit Rohbauteil und Fertigbauteil (Abdichtung) an, damit bei der Einführung der Medien durch den Versorger die Leitungen auch gleich abgedichtet werden können."
 
B

Bieber0815

Ich werde daraus nicht schlau. Du hast im August einen Mangel festgestellt und ihn (unverzüglich) Deinem Architekten, der auch mit der Bauleitung beauftragt ist, mitgeteilt. Was hat der dazu gesagt? Was wurde dann unternommen?

Wie der Mangel behoben werden kann, sollte doch der Architekt ermitteln können, oder? Wer dafür haftet, muss man dann sehen.
 
T

Tichu78

Unser Architekt hat sich nicht darum gekümmert und für mich war der Mangel ja durch die Bestellung der Ausgleichsrahmen erst mal behoben. Vermutlich wird sich unser Architekt auch nicht mehr darum kümmern ... aber das ist ein anderes Thema. Ansonsten würde ich ja nicht im Forum nach Hilfe suchen

Ich habe aktuell grundsätzlich das Problem, daß die Handwerker ihr Geld haben wollen und es noch Unstimmigkeiten gibt, die eigentlich nur unser Architekt klären kann, da ich zu wenig Wissen und Infos habe.

Also bleibt mir nur übrig mich selbst darum zu kümmern bis ich das notwendige Wissen habe oder so weichgekocht bin bis mir alles egal ist und ich entweder zahle oder es auf einen Rechtsstreit ankommen lasse, den ich eigentlich gar nicht möchte (und auch nicht notwendig ist).

Hat vielleicht noch jemand eine techn. Lösung? Mir geht es erst mal nicht um Verantwortlichkeiten sondern um die techn. Lösung an sich. Wer dann die Umsetzung zahlt oder ausführt ist dann der nächste Schritt.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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