Das würde ich auf keinen Fall unterschreiben. Wenigstens eine Klausel bzgl. geplatztem Grundstückskauf und Finanzierung muss da drin stehen. Steht das Grundstück schon im Hausbauvertrag? Dann kommst du ums Koppelgeschäft vermutlich nicht herum.
Ich persönlich würde das nur mit verlängertem Rücktrittsrecht unterschreiben. Bzw. irgendnem Vermerk, dass die Widerrufsfrist erst mit Grundstückserwerb beginnt.