Am besten ein Architekt, der gut mit dem Bauamt kann. Die Gaube die möglich ist, ist nach Bebauungsplan gerade 1 m breit zulaessig.
Bei uns ging das auf einmal Alles im Baugebiet mit Bebauungsplan. Riesige Schleppgauben, andere Dachformen, aufgeweichte Grenzabstände usw.