B
Bauexperte
Nein, dem Gesetzgeber ist es egal, aus welcher Steinstärke Du Deine Garage errichtest; Hauptsache, sie innerhalb der magischen 3.00 m Abstandsfläche und löst mit ihrer Höhe keine Baulast aus.Ich glaube wir haben aneinander vorbei geschrieben. Ich versuchs nochmals konkreter: Meine Garage ist mit 17,5 gemauert auf der Grenze und erlaubt. Wäre eine Mauerung mit 36,5 verboten gewesen -> weil gedämmt? Wenn ja, wo ist der Grenzwert?
Die Technik im HAR, zudem an der Grundstücksgrenze, erfordert zum einen einen gedämmten Raum (die Technik muß in der gedämmten Hülle untergebracht werden), zum anderen ist überwiegend auf der Grenze keine andere Nutzung, als jene, der Garage/Carport erlaubt. Ausnahme: Doppelhäuser.Wenn 36,5 nicht verboten ist, dann hätte ich ja einen technisch ausreichend gedämmten Raum für die Technik. Oder wo liegt mein Denkfehler?
Liebe Grüsse, Bauexperte