Grundriss EFH165 qm erster Entwurf - Architekt unzufrieden

4,90 Stern(e) 17 Votes
Zuletzt aktualisiert 20.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 13 der Diskussion zum Thema: Grundriss EFH165 qm erster Entwurf - Architekt unzufrieden
>> Zum 1. Beitrag <<

11ant

11ant

Außenwände, Fensterpositionen, Maße und Türen sollte man schon auf einem Blick erkennen können.
Na ja gut, Maße gibt es erkennbar fast keine (obwohl er offensichtlich heimlich welche haben muß, irgendwo müssen die Quadratmeterangaben ja herkommen), Positionen gibt es auch nicht, und erkennen kann man m.E. sehr deutlich, daß dem Scherzkeks alles egal ist (wenn das Fensterband um zwei Ecken in Form zweier Giebelwände und einer Traufseite nicht ernst gemeint ist). Falls doch, wäre er wohl kein Architekt, aber dafür ein mit dem Teufel im Bunde stehend begnadeter Bauingenieur.
 
11ant

11ant

Ich rekapituliere mal meinen Beitrag #59:

Ihr seid Kunden ! (ein Kunde bezahlt und bestellt, das ist ein wesentlicher Unterschied zu einem Bittsteller). Werdet Euch darüber klar, was Ihr wollt und kommuniziert das:
ENTWEDER Nachbesserung, d.h. der Architekt soll seinen Honoraranspruch aufrecht erhalten, aber dafür auch einen akzeptablen Gegenwert liefern
ODER man einigt sich auf Anerkenntnis des gescheiterten Versuchs, scheidet in Frieden voneinander und vergleicht sich über die angemessene Honorierung des (m.E. schecht) Geleisteten. Immerhin müßt Ihr jetzt Geld für einen anderen Planungsweg in die Hand nehmen.

Die Option "Hoffen und sich überraschen lassen" gibt es nur gegen die Bereitschaft, aus der Kunden- in die Opferrolle zu wechseln !
Der letzte Satz war eine Warnung, keine Handlungsempfehlung !
Den Weg der Nachbesserung sehe ich als gescheitert an und eine Nachnachbesserung als der Hoffnung nicht wert.
Also solltet Ihr nun m.E. den Weg der Auflösungsvereinbarung gehen.

Einen Gegenentwurf zu erstellen, finde ich gut. Den würde ich allerdings nicht weiterzuentwickeln versuchen, sondern nur für eine kurze Reihe ganz bestimmte Zwecke benutzen:
A. Darstellung des Deltas zwischen Architektenentwurf und Euren Bedarfen/Wünschen;
B. als Vergleichsmaßstab / Muster für die Suche nach geeigneten bewährten Bauvorschlägen / Kataloghäusern;
C. für eine Orientierungsanfrage (> "Weichenstellung"), ich kann Euch gerne eine solche aus dem Architektenentwurf, Eurem Gegenentwurf und einem Vergleich der beiden erstellen.

[...] Ich sehe Euch am ehesten den weiteren Weg mit einem freien Bauberater gehen (bauweisenneutral kann das ein - dann allerdings vermutlich HOAI orientiert honorierter - anderer Architekt sein, oder gerne auch ich), drei meiner Kollegen (Beuler, Zink und Freyermuth, leider sämtlich "fertig"hausfokussiert) nannte ich ja bereits einige Male (siehe Forensuche), und diese "Aufzählung" ist ja noch längst nicht erschöpfend.
Also kommt z.B. zu mir oder zum Kollegen Beuler (bzw. Zink oder Freyermuth, wenn Euch deren Beschränkung auf die Holzer nicht stört) und laßt 1. das Delta zwischen Euren Wünschen und den Architektenvorschlägen formulieren und 2. eine Orientierungsanfrage an geeignete Anbieter senden und bearbeiten. Wenn ich eine solche mache, gehört das Erforschen geeigneter "Katalog"-Bauvorschläge dazu. Mit dem Ergebnis geht Ihr dann 3. (am besten: begleitet) zu einem Verwirklicher, ohne einen weiteren Schuß in den Ofen zu probieren.
 
Zuletzt aktualisiert 20.11.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2393 Themen mit insgesamt 83072 Beiträgen
Oben