Grundriss Einfamilienhaus mit Zwerchgiebel, 150-160qm

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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B

Brombeerhecke

Hallo,
Danke schonmal für die Antworten!

Nachts?
Also, ich würde dann wohl eher an den Schlaf der Kinder denken und freiwillig die Ostseite beziehen.

Ich denke, der Technikraum ist zu klein und könnte doppelt so groß. Technik nimmt viel Platz ein. Außerdem wird dort gewaschen, oder? Weiteren Stauraum gibt es nicht außer den Dachboden…
Tatsächlich hatten wir Anfangs überlegt, die Kinderzimmer auf die Westseite zu legen, da die Kinder sich ja ziemlich viel dort aufhalten werden, die Lichtverhältnisse vermutlich besser sein werden und dann kam der Gedanke an Schlaflosigkeit & den Nachbarn. Nunja, wir ändern das wieder. Im Schlafzimmer verbringt ja durchaus nicht soviel Zeit.
Das mit dem Technikraum hatte ich auch schon überlegt. Der Klempner meint, dass das vom Platz passt. Ausser Technik soll dort nur eine Waschmaschine und ggf. ein Gefrierschrank rein.

Der Luftbildausschnitt ist erheblich zu klein gewählt. Immerhin kann man erkennen, daß Du Dich mit dem Thema "Maßstab" nicht beschäftigt hast, bevor Du den Platzhalter für den Neubau darin eingefügt hast. Das Einfügungsgebot des §34 bezieht übrigens auch eine ungefähre faktische Grundflächenzahl mit ein (wenngleich das nicht selten großzügig unbeachtet bleibt). Einen Architekten solltest Du hier nicht bloß nehmen, weil der sich mit dem Einzeichnen der Treppe besser auskennt; sondern er wird Dir viel Geld sparen.
Selbstverständlich wird der Architekt nicht nur für die Fenster und Treppe beauftragt. Wir hatten bereits bei der Stadt bzgl Bebauungsplan nachgefragt und uns wurde ebenfalls das Einfügungsgebot genannt. Da es im Siedlungsgebiet eine Vielzahl unterschiedlicher Haustypen (Satteldach, Reihenhaus, Siedlungshäuser, moderne Häuser aka Cubus, ein Fachwerkhaus, 1-Geschoss, 2-Geschosse, Bungalows) gibt, gehe ich nicht davon aus, dass es hiermit arge Probleme geben wird. Wissen tu ich es aber natürlich erst, wenn wir etwas einreichen. Da hast du einen Punkt. Selbst mit einer Grundflächenzahl von 0,2 sollte das vorgestellte Objekt (zumindest ohne Garage) realisierbar sein, oder?


Keinen Plan vom Grundstück? Du hast das doch gekauft. Da gehört doch ein Plan zum Kaufvertrag.
Das Grundstück ist im Familienbesitz. Wir sind noch auf der Suche nach dem Plan. Werde ich nachreichen. Bzw. Aktualisiere ich das Lageplanbild später noch, damit es etwas ersichtlicher ist.

In den Grundriss schonmal mit Möbel im Maßstab eingezeichnet?
ja haben wir. Kann ich morgen auch nochmal anfügen.
 
Y

ypg

Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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