Zufällig hast du keinen Grundriss als Beispiel oder eine Referenz auf einen Internetanbieter?
Nein, wozu?
Sogar ein Flair 110 (oÄ), in Deinem Fall, da Du Dir schlecht etwas vorstellen und planen kannst, nehme das Flair 113, das mit Gaube/Zwerchgiebel, und setzte es nebeneinander, funktioniert/en sogar auf diesem Grundstück als DH. Standard-Häuser in dieser Größenordnung kann man fast ausnahmslos alle mit wenigen Anpassungen als DH bauen.
Du bist Dir selbst ein schlechter Berater.
Du solltest Dir schon im Klaren sein, ob Du für Dich oder für andere baust. Ersteres schließt eine Wohneinheit zur Vermietung/Verkauf nicht aus. Zweiteres schließt aber quasi eine eigene Wohnung als Hauptwohnung mit Einfamilienhaus-Standard aus.
umfasst Wandputz und Geländer.
.. wenn da durch den TE überhaupt die Stufe von der Decke mit eingerechnet wurde. Ich glaube es nicht.
Dein Gefühl finde ich nicht ausreichend für eine Einschätzung der Bebaubarkeit.
So ist es. Hier ist noch nichtmal Gefühl für eine Planbarkeit vorhanden. Und Bauen nach 34 bedeutet kein Freibrief für Höhe und Grundfläche. Ganz im Gegenteil!
Bevor ich zu einem Planer/GÜ... möchte ich eine Vorstellung haben, was ich will oder was ich für möglich halte.
Sorry, ich glaube leider, dass Du wenig Vorstellung von Möglichkeit und Umsetzbarkeit von Ideen hast.
Als erstes müssen die Fakten auf den Tisch. Danach kann man dann überlegen, wie seine eigenen Wünsche umgesetzt und eingebracht werden können.
60qm im DG wären doch ausreichend,
Ich sehe a) keine 60qm, b) viele „Ecken“, die durch das Dach gar nicht funktionieren: Toi, Schrank, Waschtisch, Esstisch und Küche… das ist so nichts! Und ob 2 Treppen plus Treppenhaus für eine knapp 50qm kleine Wohnung.
Und wenn die Infrastruktur, wie Du sagst, sehr schlecht ist, dann sehe ich noch nicht mal eine Zielgruppe für diese Wohnung, die eigentlich nicht viel bietet.
Wie schon erwähnt, hat die Planung pausiert und damit ist wohl klar, dass nichts weiter passiert ist.
klar wäre, wenn man dann mit der Baulichkeit anfängt, also Anfrage ans Bauamt, Gespräch mit Architekt und dann hier mit Fakten ankommt.
Der Architekt (oder BU) als Fachmann müsste imho schon mit ins Boot geholt werden, damit die laienhafte Kommunikation mit dem Bauamt schon nicht Grenzen der Bebaubarkeit ebnet. Bei diesem schmalen Grundstück und den Umständen sollte jeder Qm Wohn/Grundfläche rauszuholen sein mit der Mindestberechnung an Stellfläche, und da ist Gewitztheit eines Fachmanns notwendig.