Grundriss für den Bau einer Doppelhaushälfte - Ideen

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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D

Dre87

Wow, ich bin wirklich begeistert was für super Tipps man hier bekommt :-)
Wenn man genauer darüber nachdenkt, benötigt man evtl. doch kein Spielzimmer, die Idee ist natürlich durch Freunde von uns gekommen, die das genau so gemacht haben ;-)

Ich hab jetzt mal einen Grundriss ohne DG (hab ich erst danach gelesen :-) ) erstellt. Vllt. haben dazu einige auch ein paar Tipps, wie gesagt bin absoluter Laie auf dem Gebiet.

Ich hoffe doch das wir auch nach dem Bau noch Freunde sind, aber aktuell sprechen wir uns ganz gut untereinander ab und wollen eigtl. auch in die selbe Richtung gehen.
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E

Evolith

Was mir auffällt:
Flur
Aus meiner Sicht eine Katastrophe. Lang und schmal. Da fallt ihr beim Anziehen übereinander und für eine Garderobe reicht es auch nicht wirklich. Unter der Treppe wird der Platz schnell erschöpft sein.
Wohnzimmer
Mein Geschmäckle ist es nicht, die Couch von hinten zu sehen. Hatten wir in der alten Wohnung und irgendwie sah das immer ... provisorisch aus.
Gästebad
Muss es im Gästebad wirklich eine Dusche geben? Oder reicht da nicht eine Toilette und ihr gewinnt etwas Platz für den Flur?
Elternschlafzimmer
Würde ich mit dem oberen Kinderzimmer tauschen und dann dieses etwas nach unten verschieben (Ankleide könnt ihr dann ja trotzdem machen). So habt ihr es kürzer zum Bad. Die Kids haben junge Beine und ihr wohnt länger im Haus als die. Die Türen kannst du da trotzdem setzen, bekommen die Zimmerhalt einen kleinen Vorsprung, was ich aber immer gerne mag, da es so das "quadratisch,praktisch,gut" etwas auflockert.
 
kaho674

kaho674

Mein Gedankenspiel geht bei einem Staffelgeschoss davon aus, die Traufhöhe auszunutzen (was wohl unterhalb eines halben Meters Kniestock bringen dürfte) und ein Pultdach aufzusetzen.
Kapier ich nicht. Was ist mit der maximalen Wandhöhe von 6,20m? Wird die beim Pultdach im 2. OG nicht überschritten? Oder gilt die Grenze beim Staffelgeschoss dann nicht mehr?
 
E

Escroda

Was sagt der Tangens und der Experte dazu?
Da sollte mal ein Planer das Mögliche und das Gewollte abwägen. Bei deiner Rechnung bleiben im DG nur 2,05m lichte Höhe an der höchsten Stelle, da der Dachaufbau eher 30 als 15cm beträgt und die Toleranz, wie @11ant bereits erwähnte, nur für den absoluten Wert über NN gilt.
Ich hätte so gerechnet (ohne Rücksicht auf aktuelle Anforderungen an Vollgeschossigkeit, Schall- und Wärmeschutz):
-lichte Höhe EG und OG je 2,50m
-0,20m Decke
8,25-5,40=2,85 abzüglich 30cm Dachaufbau bleiben 2,55m lichte Höhe DG. Schrägdach oder Staffelgeschoss gehört ebenso zum Abwägungsprozess wie die exakte Konstruktion der Schnitte mit machbaren Bauteilquerschnitten.
Oder gilt die Grenze beim Staffelgeschoss dann nicht mehr?
Das wäre mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen. Bei Staffelgeschossen und Pultdächern gibt es unterschiedliche Auffassungen von Wand-, Trauf und Firsthöhen. Kommt z.B. darauf an, wie weit das Staffelgeschoss zurückspringt. Dass in der aktuellen BayBO der Vollgeschossbegriff nicht mehr vorkommt, macht die Sache nicht einfacher.
 
kaho674

kaho674

Also ist es eher so, dass ein Architekt beim Bauamt mal ausloten sollte, was drin ist? Mit so einem 2. Bauherr huckepack stell ich mir das ja nervig vor. Wenn der jetzt kein Staffel will, sieht dass doch bescheiden aus, oder?
 
Y

ypg

Zum Grundriss:
Langer Flur wäre nicht mein Ding. Durch schräge Wand ist die Treppe nicht nach unten begehbar.
Das Schlafzimmer hat entweder kein Fenster oder keinen Platz für einen Schrank.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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