Des Weiteren solltest du dir, sofern du schon ein Grundstück hast, den Bebauungsplan des zugehörigen Gebietes einmal genau anschauen, der die Festsetzungen enthält wie:
Grundflächenzahl /Geschossflächenzahl - Wie groß darf die Grundfläche bzw. die Geschossfläche im Verhältnis zum Grundstück sein. ... 400m² Grundstück Grundflächenzahl 0,2 = 80 m² Grundfläche Haus, sprich Außenmaße Haus = 8 x 10 m...
Anzahl der Vollgeschosse... was ein Vollgeschoss ist, ist abhängig von dem Bundesland, in dem du bauen willst... findet man in der Landesbauordnung, meistens aber 0,75 der Grundfläche EG, oder 2/3 (immer Außenmaße bzw. im DG Schnittkante bei 2,30 m Höhenlinie mit Außenkante Dachhaut... siehe hierzu den schnitt...
sowie Dachform, Farben, gestalterische Festsetzungen eben.
Alles was nicht im Bebauungsplan verankert ist schriftlich oder zeichnerisch, wir durch die Baunutzungsverordnung geregelt... gibts beim dtv Verlag.
bei einem Gebäude ist Einliegerwohnunug solltest du dir auch die stellplatzVO der jeweiligen Stadt besorgen... sie regelt, wie viele Stellplätze du auf deinem Grundstück nachweisen solltest... kann sonst ne böse Überraschung geben.
zu Wandstärken... gehe im OG von 11,5 cm Wandstärke aus im EG meistens auch, ausser der Trennwand vom Wohnzimmer zur Treppe, die dürfte mit 17,5 cm hinlangen... könnte auch noch die Wand zu Gäste-WC und Hauswirtschaftsraum betreffen... auf Seiten der Einliegerwohnung ist es ebenfalls die wohnzimmertrennwand, die so verquer über eck läuft... ebenfalls 17,5 cm... die tragen nämlich denn die decken... hier würde ich allerdings gewaltig entzerren, den schrägen Kram weglassen, die wand zwischen Bad und schlafen grade hoch laufen lassen und dem Schlafzimmer so mehr Platz geben. der Rest wäre sonst verschenkte Fläche .
ach so und der HAR/Hauswirtschaftsraum sollte eine Grundfläche von circa 8 m² haben, besser mehr, wegen Heizung und Hausanschlüssen... und verwinkelt sollte er auch nicht sein...