S
Stegott
Hier haben wir auch schon eine mündliche Absage vom Landratsamt bekommen, da es nicht nur eine Brandschutzwand, sondern auch eine Grenzbebauung ist. Weiß nicht, ob man hier mit der Zusage vom Nachbarn eventuell noch etwas deichseln kann. Allerdings sind die Auflagen für Fenster in einer Brandschutzwand nicht unerheblich, sodass wir hier erstmal nach einer alternativen Lösung schauen.Auch in Brandschutzwände kann man Fenster einbauen, diese müssen nur bestimmten Vorschriften entsprechen.