Hallo Yvonne,
vielen Dank für Deine Nachricht und Deinem Denkanstoß.
Wie bereits erwähnt handelt es sich um ein Randgrundstück an dem ein Strassenbegleitgrün grenzt.
Ich zitiere mal den Bebauungsplan:
Ausschluss von Nebenanlagen und Garagen
Im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der straßenseitigen
überbaubaren Flächen sind Garagen und Nebenanlagen i. S. des § 14
Baunutzungsverordnung ausgeschlossen (§12 Abs. 6 und § 14 Abs. 1 Baunutzungsverordnung).
Da in unserem Grundstück eine Bebauungsgrenze von 3m eingezeichnet ist, gehe ich mal davon aus, das eine Grenzbebauung mit einer Garage nicht so einfach möglich sein wird.
Vielleicht kann mich ja einer mal genauer zu diesem Thema aufklären, von der Stadt konnte ich soeben niemanden dazu erreichen.
Wenn ich nun im Osten 3m einhalten muss, bleiben mir bei einer 6m breiten Garage und einem 11m breiten Haus noch knappe 2m zum Nachbargrundstück im Westen!
Da die Küche insgesamt schmaler ist als das Wohnzimmer, können wir dort leichter auf ein Fenster verzichten.
Natürlich wäre ein Zugang zur Garage schön, allerdings bei diesem Grundriss unmöglich und auch nicht lebensnotwendig.