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ypg
Die Rettungswege beziehen sich mW auf Aufenthaltsräume und nicht auf die gesamte Wohnung, also auch auf die Schlafräume.Ich bin bei diesem Thema absoluter Laie aber der Balkon "liegt an der Straße". D.h. ich könnte mir vorstellen, dass dies als zweiter Rettungsweg akzeptiert werden könnte. Die Feuerwehr könnte ohne Probleme mit einer Leiter in den Balkon einsteigen.
Aber ich bin nicht Vermieter- da Du vermieten möchtest, solltest Du aus dem Laienstadium herausgesehen und Dir ein Vermieterwissen aneignen.