K
Kiliani
Laut Auskunft des Bauamtes würde dem an dieser Stelle nichts entgegen stehen. Werden die Terrasse auf dieser Seite aber aus den hier schon aufgeführten Gründen definitiv "kleiner" halten.Darf denn die Terrasse in die Grenzbebauung? Oftmals ja nicht.
Ist erfolgt.Den zeichne doch bitte ein.