Grundriss Stadtvilla / Feedback Statik, Anordnung

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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W

Wanderdüne

Danke für den Beitrag.

Auch wenn Stadtvillen momentan beliebt sind und Vorteile bieten, sollte man doch mal überlegen, ob sie wegen der eher quadratischen Abmessungen wirklich zum Grundstück und zu eurer Lebensweise passen. Hier sehe ich einen Widerspruch zu einer Raumhöhe von nur 2,5 m. Da ist es bei großen Räumen mit zunehmender Entfernung zum Fenster doch etwas dunkel und große Räume wirken drückend.

Die Treppe im Eingangsbereich ist auch wegen des hereingetragenen Schmutzes, durch den man evtl. durchläuft etwas unschön, daher überlegen den Antritt hinter einer ausreichend großen Garderobe zu planen.

Gefangene Räume wie in eurem und dem Architektenentwurf machen selten Sinn und stören die Bewohner. Mir gefällt z.B. Ein Elterntrakt, kleiner Vorflur, Ankleide geradeaus, Bad links, Schlafzimmer rechts.

Ich würde euren Grundriss nicht zeigen, weist mit euren Erkenntnissen auf die Knackpunkte hin, der Architekt muß so lange planen, bis es passt.

Grüße
WD
 
Y

ypg

Vorgabe vom Landkreis sind Max. 160qm Wohnfläche zzgl. zb. Hauswirtschaftsraum und Geräteraum.
Ich stolpere gerade nochmals über diese Angabe.
Der LK gibt keine Wohnfläche vor, er gibt über den Bebauungsplan die überbaubare Grundfläche vor.

Also, was steht im Bebauungsplan genau?
 
N

NZiege

Guest
@Wanderdüne: Naja, es darf auch gerne 2,70 Raumhöhe sein. 2,50m war unsere Mindesthöhe, je nachdem wie es nachher aussieht und was es kostet. Ansonsten sind im Wohnbereich nur bodentiefe Fenster, da rechne ich eigentlich mit genug Licht. Das mit der Treppe ist ein guter Hinweis, danke!

@ypg: Das ist so nicht korrekt. Es handelt sich um eine Fläche im Außenbereich, hier besteht kein Bebauungsplan und es wird auch keinen geben. Die Fläche ist aktuell als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Die Baugenehmigung wurde durch den LK allerdings als Lückenschluss in Aussicht gestellt. Und für diese Baugenehmigung legt unser LK eine Grenze von 160qm Wohnfläche. fest.
Sollte wider Erwarten das doch nicht klappen, ziehen wir den Joker "Altenteil", welcher aber auch auf 160qm taxiert wird.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Sollte wider Erwarten das doch nicht klappen, ziehen wir den Joker "Altenteil", welcher aber auch auf 160qm taxiert wird.
Das ist aus meiner Sicht/Erfahrung mitnichten ein Joker, sondern in Fakt eine Quälerei. Wenn es um landwirtschaftliche Altenteile geht, machst Du nämlich noch lange nicht, was Du willst; noch weniger, als bei einem aufgestellten Bebauungsplan. Es kann bis dahin gehen, daß Dir der Sachbearbeiter vorschreibt wie groß Dein neues Bad werden darf ...

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
N

NZiege

Guest
Naja, soweit ich in den letzten Jahren unsere Gemeinde und unseren LK kennengelernt habe und auch mit denen gesprochen habe, die im Ort einen Altenteil gebaut haben, war das alles immer unkompliziert. Höchstens mal die Entfernung zum Hof o.ä. wurde angekreidet. Für uns ist ein Joker. Ebenso der zusätzlich vorhandene Kotten, welcher saniert werden könnte.

Soll aber auch egal sein, wir kommen vom Thema "Grundriss" ab und landen bei allgemeinen bzw. bereits geklärten Dingen.

Wir waren heute beim Architekten und haben unseren Plan nicht gezeigt, was sich im Laufe des Gesprächs auch als richtig herausgestellt hat. Der Architekt hat uns durchaus verstanden. Anhand seiner ersten Zeichnung wird nun geändert und umgebaut. Insgesamt hatte ich das Gefühl, dass er durchaus unsere Wünsche verstanden hat und hoffe nun auf den zweiten Entwurf. Wenn die Außenwände erst mal nach unserem "Geschmack" (auch wegen der Außenansicht) stehen dürfte drinnen auch gut machbar sein.

Insofern werden wir nun auch von Entwurf zu Entwurf denken und unsere Wünsche / Details nur noch in Wort oder mit Beispielfotos festhalten.

Von mir aus könnt ihr den Thread gerne schliessen.

Vielen Dank bis hierhin für die Hilfe!
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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