Grundriss Stadtvilla mit Walmdach - Feintuning

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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11ant

11ant

Im Bebauungsplan steht: die Stellplätze müssen unabhängig voneinander nutzbar sein.
Das meint so weit aber nur, daß der Eine den Anderen nicht zuparkt. Gegen eine Doppelgarage würde das an sich noch nicht sprechen, aber Deine Bauwich-Argumentation finde ich schlüssig und würde wohl ebenso planen.

Vielleicht könnt Ihr den Carport auch direkt gleichlaufend mit der Straße stellen?
Wohl nicht. Wo es solche Regeln gibt, wird da typischerweise nicht unterschieden.
 
Y

ypg

da freut man sich über etwas was man sehr lange erarbeitet hat, und dann kommt so was. Naja ich kann mit Kritik umgehen, denn die Sachen sind so entstanden, weil es bestimmte Gründe dazu gibt. Das einzige war halt die Treppe, wegen der Treppe habe ich ja eigentlich gefragt.
Naja, mal ehrlich: ein Pkw hat es bei Euch sehr schön trocken. Dafür habt ihr es relativ dunkel.
Das Grundstück ist eine Herausforderung. Aber da hätte ganz klar mehr sein können. Nicht nur für ein Auto.
Auch wir haben eine Garage quer stehen. Muss nach vorn 3 Meter haben. Das ist ein guter Lärm- und Sichtschutz für im vorderen Bereich gelagerte Terrassen.
Wenn man Kröten schlucken muss, dann mal quer denken. Im Zweifel immer die Person als Vorzug
Ich kann auch nichts dafür, dass Du nicht schon früher hier angefragt hast.
Auch wenn Dir die Treppe missfällt und Du hier wegen dieser nachgefragt hast: eine Treppe zu verändern bedeutet, alles zu verändern. Ein Grundriss steht und fällt mit einer Treppe.
Ansonsten ist er ja nicht der schlechteste Entwurf. Aber Du wirst noch an unsere Worte zurückdenken.
Ein Bauantrag ist übrigens nicht besiegelt, da kann man immer noch, wenn Du die Argumentation nachvollziehen kannst.
 
C

chand1986

Im Zweifel immer die Person als Vorzug
Eine sehr undeutsche Einstellung.

Hierzulande haben die explosionsmotorgetriebenen Lärmkisten einen eigenen Eros, da können Personen schwer mithalten.

Erzähl mal einem Franzosen, dass du auf Licht im Wohnbereich verzichtest, weil sonst der Unterstand für die Kutsche nicht gepasst hätte. Der nagelt dich mit Silberpfählen an die Wand und hofft das Beste.

Ne im Ernst: Auch ich habe bei Ansicht des Grundstückes zuerst daran gedacht, mit Haus möglichst weit hinten und einer Garage als Riegel quer vor zu planen. Wenn ich vor die Nachbargarage in 6m eine Pergola stelle und da was Rankendes ranpflanze, habe ich Licht und keine so doofe Aussicht mehr.

Der TE hat insofern einen Punkt, dass man dieses Grundstück nicht mit den Augen eines Landbewohners sehen sollte - Zugeständnisse sind hier unumgänglich. Welche, das ist die Frage. Meine wären die hier gemachten auch nicht ( obwohl ich kein Franzose bin ).
 
11ant

11ant

Ein Grundriss steht und fällt mit einer Treppe.
Normalerweise ja, hier hätte ich fast gesagt, im speziellen Fall nicht so sehr (weil wegen des "geraden" Obergeschosses keine Kopfhöhenproblematik an der Traufenwand folgt). Bei näherem Hinsehen aber leider doch: diese Treppe läßt sich so nicht einfach in der Laufrichtung umkehren: der Antritt am jetzigen Austritt funktioniert nicht, das kollidiert mit der Durchgangsbreite auf der Seite der Küche / Ankleide und mit der Wohnzimmertür; die Schenkellängen des L verändern, in dem man um zwei Stufen verschoben in der Breite hinten anstückelt was man in der Länge vorne wegnehmen muß, kollidiert mit der Haustür. Somit lautet mein Fazit: nur Treppe im Treppenloch drehen (was ein Klacks wäre, nur eine Tektur im Bauantrag) geht hier nicht. Das Haus müßte einen halben Meter breiter werden (oder - immerhin nichttragende - Wände erheblich verschoben).

Erst einmal vielen Dank an Invi85, hier wurde zum ersten Mal die eigentliche Frage beantwortet.
Offen gestanden, kann das Kleingedruckte im Teaser-Kästchen oberhalb der ersten Werbeeinblendung schon´mal überlesen werden - insofern darf man nicht böse sein, wenn Antworten sich an der Überschrift als Thema orientieren.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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