Wäscheabwurf wird schwierig, da der Hauswirtschaftsraum nicht unterm Bad liegt.
So lange würde ich den ganzen Plan als Beispielzeichnung ansehen.
Das ist ein bei Architekten weit verbreitetes Mißverständnis, der Bauplan solle ja nur den Bau planen. Nein, er muß auch berücksichtigen, daß das Gebäude sich "an seine Nutzung anschmiegt". Waschen gehört zu Wohnen.
Auch die Schleuse war so gewollt um Einkäufe/Getränkekisten oder zB schmutzige Schuhe nicht quer durch die Wohnung tragen zu müssen.
... sollte dann aber mehr (z.B. hauswirtschaftliche) Funktionen übernehmen oder weniger fürstlich bemessen sein.
da aber im Bestand gebaut wird besteht das Bauamt wohl auf die Bauweise.
Das Bauamt hat sich an den Bebauungsplan zu halten. Wo es einen gibt, gilt, was da drinsteht (oder was die übergeordnete Landesbauordnung regelt), mehr nicht. Das Einfügungsgebot des §34 kann man nicht noch obendrauf packen, wo schon ein Bebauungsplan da ist.
Habt ihr alle nur ein Auto und kommt mit einem Bad aus?
Ich denke, die meisten Bauherren haben von zwei Autos nur eines, für das eine geschlossene Garage werterhaltkritisch wäre. Wenn die äußere Garage ein Carport wäre, würde sich das optische Verhältnis Autogebäude zu Menschengebäude angemessener gestalten, evtl. auch vereinfachend für die thermischen Aspekte.