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D-Zug88
Hallo zusammen,
ich bin komplett neu im Thema Bauen und auch hier im Forum, daher seht es mir nach wenn ich auch mal doofe Fragen stelle.
Zu unserer Ausgangsituation:
Gewünscht:
- Haus mit Keller (Nachbar baut mit Keller, wollen wir auch und wäre aufgrund Fundamentanforderungen dringend Ratsam. siehe auch das Thema Stufen Fundament oder Unterfangung)
Das Haus soll 2 Vollgeschoss + Satteldach haben und max. FH 11m TH 6,5m SD 20°. 0,4 / 0,7 als Flächenvorgabe. eine Garage wäre toll aber ich vermute das wird eng.
Das Grundstück mit 240qm und 2 Stellplätzen als Vorgabe inkl. Bebauungsplan.
Wir sind etwas verloren, und haben uns einfach mal ein Beispiel aus dem Netz geschnappt was die absolute Wunschvorstellung darstellt. Das sind allerdings 174qm Wohnfläche. Wie ich jetzt auf einen Grundriss komme der bei 130-140 rauskommt, da würde ich echt Hilfe benötigen.
Ich kann mir gut vorstellen, das "Büro" im EG zu opfern für einen ordentlichen Flur für Platz Kinderwagen, etc. sodass eine gerade Treppe möglich wird mit Stauraum darunter. Ich denke dadurch würde der Wohn Essbereich wieder größer werden oder das Haus kleiner und damit mehr Garten.
Ich habe versucht mit "Architekten SW" da in Eigenregie was zu zeichnen bin aber maßlos lost. CAD fürs Fräsen und Co. kann ich aber da bin ich raus.
Für jeden Tipp und Unterstützung oder "Wachrüttler" sind wir dankbar.
Auszüge aus dem Bebauungsplan
Gestaltung von Doppelhäusern und Hausgruppen
Doppelhäuser und Hausgruppen müssen die gleiche Dachform, Dachneigung und Firstrichtung (bei geneigten Dächern) aufweisen. Werden die Gebäude nicht gleichzeitig errichtet, so hat sich das später zu errichtende Gebäude hinsichtlich der oben genannten Kriterien nach den Vorgaben des zuerst gebauten Gebäudes zu richten.
Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen sind je Wohneinheit notwendige Stellplätze wie folgt herzustellen:
Pro Wohnung / Wohneinheit über 50 qm Wohnfläche mindestens 1,5 Stellplätze,
Pro Wohnung / Wohneinheit bis 50 qm Wohnfläche mindestens 1,0 Stellplätze
Die Summe pro Bauvorhaben ist jeweils auf die nächste ganze Zahl aufzurunden (d.h. für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser sind mindestens 2,0 Stellplätze je Wohneinheit herzustellen).
Stellplätze, Garagen und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahr-radabstellplätze und / oder Müllbehälter im WA 1 - WA 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch und §§ 12 und 14 Baunutzungsverordnung)
Bei der Anlage von Stellplätzen und Garagen mit deren Zufahrten sind die im Planteil festgesetzten Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt zu beachten.
A 5.1 Tiefgaragen (Tga)
Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
A 5.2 Oberirdische Garagen (Ga), überdachte Stellplätze / Carports (Cp) und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter
Garagen, Carports und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen ist mit Garagen und Gebäuden zur Unterbringung not-wendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter ein Abstand von mindestens 0,5 m einzuhalten; an deren Zufahrts- oder Zugangsseiten mindestens 1,5 m.
Mit Carports (mit Stützen und Dächern) ist ein Abstand von mindestens 0,5 m zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen einzuhalten.
A 5.3 Offene Stellplätze (St)
Offene Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auf der gesamten Baugrundstücksfläche zulässig, sofern keine anderen Festsetzungen (z.B. Pflanzgebote oder Zufahrtsverbote) dem entgegenstehen.
A 6 Sonstige Nebengebäude im WA 1 - WA 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4. Baugesetzbuch und § 14 Baunutzungsverordnung)
Garagen, Carports und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter gelten nicht als Nebengebäude im Sinne der nachfolgenden Festsetzung:
Je Wohngebäude / Hauptgebäude ist nur ein Nebengebäude mit maximal 25 cbm zulässig. Der Mindestabstand von Nebengebäuden zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen beträgt 1,5 m.
ich bin komplett neu im Thema Bauen und auch hier im Forum, daher seht es mir nach wenn ich auch mal doofe Fragen stelle.
Zu unserer Ausgangsituation:
Gewünscht:
- Haus mit Keller (Nachbar baut mit Keller, wollen wir auch und wäre aufgrund Fundamentanforderungen dringend Ratsam. siehe auch das Thema Stufen Fundament oder Unterfangung)
Das Haus soll 2 Vollgeschoss + Satteldach haben und max. FH 11m TH 6,5m SD 20°. 0,4 / 0,7 als Flächenvorgabe. eine Garage wäre toll aber ich vermute das wird eng.
Das Grundstück mit 240qm und 2 Stellplätzen als Vorgabe inkl. Bebauungsplan.
Wir sind etwas verloren, und haben uns einfach mal ein Beispiel aus dem Netz geschnappt was die absolute Wunschvorstellung darstellt. Das sind allerdings 174qm Wohnfläche. Wie ich jetzt auf einen Grundriss komme der bei 130-140 rauskommt, da würde ich echt Hilfe benötigen.
Ich kann mir gut vorstellen, das "Büro" im EG zu opfern für einen ordentlichen Flur für Platz Kinderwagen, etc. sodass eine gerade Treppe möglich wird mit Stauraum darunter. Ich denke dadurch würde der Wohn Essbereich wieder größer werden oder das Haus kleiner und damit mehr Garten.
Ich habe versucht mit "Architekten SW" da in Eigenregie was zu zeichnen bin aber maßlos lost. CAD fürs Fräsen und Co. kann ich aber da bin ich raus.
Für jeden Tipp und Unterstützung oder "Wachrüttler" sind wir dankbar.
Auszüge aus dem Bebauungsplan
Gestaltung von Doppelhäusern und Hausgruppen
Doppelhäuser und Hausgruppen müssen die gleiche Dachform, Dachneigung und Firstrichtung (bei geneigten Dächern) aufweisen. Werden die Gebäude nicht gleichzeitig errichtet, so hat sich das später zu errichtende Gebäude hinsichtlich der oben genannten Kriterien nach den Vorgaben des zuerst gebauten Gebäudes zu richten.
Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen sind je Wohneinheit notwendige Stellplätze wie folgt herzustellen:
Pro Wohnung / Wohneinheit über 50 qm Wohnfläche mindestens 1,5 Stellplätze,
Pro Wohnung / Wohneinheit bis 50 qm Wohnfläche mindestens 1,0 Stellplätze
Die Summe pro Bauvorhaben ist jeweils auf die nächste ganze Zahl aufzurunden (d.h. für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Kettenhäuser sind mindestens 2,0 Stellplätze je Wohneinheit herzustellen).
Stellplätze, Garagen und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahr-radabstellplätze und / oder Müllbehälter im WA 1 - WA 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch und §§ 12 und 14 Baunutzungsverordnung)
Bei der Anlage von Stellplätzen und Garagen mit deren Zufahrten sind die im Planteil festgesetzten Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt zu beachten.
A 5.1 Tiefgaragen (Tga)
Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
A 5.2 Oberirdische Garagen (Ga), überdachte Stellplätze / Carports (Cp) und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter
Garagen, Carports und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen ist mit Garagen und Gebäuden zur Unterbringung not-wendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter ein Abstand von mindestens 0,5 m einzuhalten; an deren Zufahrts- oder Zugangsseiten mindestens 1,5 m.
Mit Carports (mit Stützen und Dächern) ist ein Abstand von mindestens 0,5 m zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen einzuhalten.
A 5.3 Offene Stellplätze (St)
Offene Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen auf der gesamten Baugrundstücksfläche zulässig, sofern keine anderen Festsetzungen (z.B. Pflanzgebote oder Zufahrtsverbote) dem entgegenstehen.
A 6 Sonstige Nebengebäude im WA 1 - WA 3 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4. Baugesetzbuch und § 14 Baunutzungsverordnung)
Garagen, Carports und Gebäude zur Unterbringung notwendiger Fahrradabstellplätze und / oder Müllbehälter gelten nicht als Nebengebäude im Sinne der nachfolgenden Festsetzung:
Je Wohngebäude / Hauptgebäude ist nur ein Nebengebäude mit maximal 25 cbm zulässig. Der Mindestabstand von Nebengebäuden zu den Grenzen öffentlicher Verkehrsflächen beträgt 1,5 m.