Grundschuld beglaubigen oder beurkunden?

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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schroedinxer

Ohne die ZV Unterwerfung hat bei dem Notartermin tatsächlich eine Beglaubigung der Unterschrift ausgereicht.
 
W

Womander

@schroedinxer Ich stehe gerade vor dem gleichen Problem. Möchte/muss eine Grundschuld eintragen lassen und habe gelesen, dass der beglaubigte Entwurf teilweise ausreichend ist. Wie lief das bei dir genau ab? War die Bank damit einverstanden oder ist es dieser egal? Der Notar hat offensichtlich dabei auch kein Problem gesehen? Da es um mehrere hundert Euro geht, wäre ich über eine Antwort sehr dankbar.
Eine erste Anfrage bei meiner Bank wurde leider mit "geht bei uns nicht, wir machen das wie immer" beantwortet. Aber ich glaube, so richtig haben sie es auch nicht verstanden und haben befürchtet, nicht ins Grundbuch zu kommen...
 
W

Womander

Und musstest du dich der Zwangsvollstreckung unterwerfen? Dann soll es wohl nicht mit der reinen Beglaubigung möglich sein,habe ich erfahren.
 
B

Benutzer200

Grundschuld ohne sofortige Unterwerfung unter die ZV (machen wir z.B. gar nicht, da echt negative Einschränkung zu Lasten der Bank) nur Beglaubigung. Mit ZV-Unterwerfung = Beuurkundung zwingend (steht in der ZPO).
 
W

Womander

@Benutzer200 Danke für die Information! Wie könnte man denn bei der Bank argumentieren, dass die sofortige Unterwerfung unter die ZV nicht notwendig ist? Wenn die Bank darauf besteht, wäre die Variante dann ja sowieso gestorben. Was heißt denn, "wir" machen das gar nicht? Arbeitest du bei einer Bank?
 
B

Benutzer200

Wie könnte man denn bei der Bank argumentieren, dass die sofortige Unterwerfung unter die ZV nicht notwendig ist?
Gar nicht. Würde ich mich erst gar nicht drauf einlassen. Damit wird im Falle der Zwangsversteigerung ein echtes Problem für die Bank draus.

Und ja, ich arbeite bei einer Bank mit etwas € 10-12 Mrd. Baufinanzierung jedes Jahr.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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