Hallo Michael,
Hoffentlich bleiben unsere Eltern uns noch viele Jahre erhalten. Und daher wollen und können wir nicht den ganzen Besitz jetzt schon aufteilen.
Kann man schon, ist unter Umständen auch sinnvoll. Für die vorweggenommene Erbfolge, die hier im Raum steht, benötigt Ihr eh einen Notar, mit dem man vorab zusammen mit Deinem Bruder die ganze Sache durchsprechen sollte.
Wir könnten uns darauf einigen eine Hälfte auf mich zu überschreiben und die andere Hälfte samt Grundstück bleibt bei meinen Eltern. In diesem Fall müsste ich jetzt meinen Bruder ein viertel auszahlen.
Ich vermute, hier liegen gleich mehrere Denkfehler vor:
Nehmen wir an, der Gesamtbesitz Deiner Eltern hat aktuell einen Wert von 400T€, das gesamte Grundstück hat einen Wert von 200T€, das aufstehende Haus Deiner Eltern ebenfalls 200T€. Nun bekommst Du aus dieser Erbmasse die Hälfte des Grundstückswertes, also 100T€. Es verbleiben 300T€, die zunächst bei Deinen Eltern verbleiben oder auch an Deinen Bruder übertragen werden könnten. Du erhältst also jetzt 100T€, Dein Bruder den Wert, den das Haus im Erbfall hat oder er erhält jetzt 300T€ abzgl.. eines rechnerisch zu ermittelnden Wertes für das Nießbrauchsrecht Deiner Eltern, das man - sorry, dass das jetzt makaber klingt, aber das geht nicht anders - anhand der offiziellen Sterbetabelle, also der Lebenserwartung der Eltern, errechnet.
Dass der Wert des Bruders unter Deinem liegt, wäre bei dieser Konstellation zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich.
Da ich jetzt schon die Möglichkeit habe zu bauen und mein Bruder erst sein Erbe in hoffentlich vielen Jahren bekommt, war die Idee das er als „Entschädigung“ das Haus bekommt. Ich kann damit leben.
Kann man so machen, aber auszahlen musst Du ihm höchstwahrscheinlich nichts, weil der Wert des Bruders vermutlich höher ist als Deiner.
Die eigentliche Frage ist ja was mit der Grundschuld passieren würde.
Zu empfehlen ist, die Teilung des Grundstücks jetzt zu vollziehen, wenn möglich. Dann entfallen dieses und weitere Probleme. Wenn die Teilung par tout nicht gewollt ist oder technisch nicht vollzogen werden kann, diesen Fall im Detail mit Notar, Architekt und Vermesser durchsprechen.
Die Lösung eines vollständig eigenständigen Neubaus ist aber eindeutig zu favorisieren, auch wenn an den Bestand in Form einer Doppelhaushälfte o.ä. angebaut wird.
MfG
Dirk Grafe