Was steht denn überhaupt zum Thema Grundschuld im Kaufvertrag? Ist es z. B. nur eine Erlaubnis, die Eintragung einer Grundschuld beantragen zu dürfen, bevor Du als Eigentümer im Grundbuch stehst? Vielleicht handelt es sich auch um eine Standardvorlage. Du kannst dem Notar ja sagen, dass der Abschnitt für Dich nicht nötig ist. Deshalb bekommst Du den Entwurf ja zur Prüfung.
Ohne solch einen Abschnitt hättest Du eventuell ein Problem, wenn die Kaufsumme zum Teil mit Kredit finanziert würde. Die Bank will zunächst die eingetragene Grundschuld sehen, bevor der Kredit ausgezahlt wird. Der Verkäufer will aber erst das Geld sehen, bevor die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch erfolgt. Bei mir war es jedenfalls so, dass ich eine Grundschuld eintragen lassen konnte, bevor die Umschreibung auf meinen Namen erfolgt. Ist allerdings vielleicht auch ein Sonderfall, weil ich von meinen Eltern ein geerbtes Haus gekauft habe und wir auf den üblichen Schnickschnack (Auflassung, Geldfluss über Notarkonto etc.) verzichtet haben. Ob das sonst ein üblicher Passus ist, weiß ich gar nicht.