Grundschuld im Kaufvertrag

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S

sauerpeter

Hallo,
wir haben jetzt den Entwurf zum Kaufvertrag bekommen. In Abteilung II und III ist das Grundstück lastenfrei.
Was hat das ganze mit der Grundschuld jetzt aber auf sich? Wir können das Grundstück sofort ohne Kredit bezahlen.
Danke für eure Hilfe.
 
S

sauerpeter

Ist quasi für den aktuellen Kauf unrelevant? Warum steht es dann drin?
Soweit ich weiß, kommt doch später die Bank, sofern man einen Kredit benötigt, in dsa Grundbuch. der vereinbarte Kreditbetrag kommt dann als Grundschuld ins Grundbuch, um im Falle der Falle abgesichert zu sein. So glaube ist das beim Hausbau, wo man ein Kredit benötigt.
Aber was hat das mit dem aktuellen Grundstückskauf zu tun? Wird aus Eigenkapital bezahlt. Da ist das doch also völlig egal.
 
F

FrankH

Was steht denn überhaupt zum Thema Grundschuld im Kaufvertrag? Ist es z. B. nur eine Erlaubnis, die Eintragung einer Grundschuld beantragen zu dürfen, bevor Du als Eigentümer im Grundbuch stehst? Vielleicht handelt es sich auch um eine Standardvorlage. Du kannst dem Notar ja sagen, dass der Abschnitt für Dich nicht nötig ist. Deshalb bekommst Du den Entwurf ja zur Prüfung.
Ohne solch einen Abschnitt hättest Du eventuell ein Problem, wenn die Kaufsumme zum Teil mit Kredit finanziert würde. Die Bank will zunächst die eingetragene Grundschuld sehen, bevor der Kredit ausgezahlt wird. Der Verkäufer will aber erst das Geld sehen, bevor die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch erfolgt. Bei mir war es jedenfalls so, dass ich eine Grundschuld eintragen lassen konnte, bevor die Umschreibung auf meinen Namen erfolgt. Ist allerdings vielleicht auch ein Sonderfall, weil ich von meinen Eltern ein geerbtes Haus gekauft habe und wir auf den üblichen Schnickschnack (Auflassung, Geldfluss über Notarkonto etc.) verzichtet haben. Ob das sonst ein üblicher Passus ist, weiß ich gar nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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