Ist ja richtig, dass das so normal und üblich wäre. Der TE hätte wohl nicht gefragt, wenn es bei ihm eine Regelung gäbe. Wir haben unser Grundstück im Dezember von der Gemeinde gekauft und im Januar bezahlt. Grundsteuer zahlen wir erst seit dem Jahr danach. Ebenso haben wir später einen Teil verkauft, auch dort haben wir bis zum Jahresende die Grundschuld für beide Teile gezahlt.