seth0487
@11ant: So unrecht hat Grundbuch nicht. Die Grundsteuer wird von der Finanzbehörde u.a. mit Hilfe des Einheitswertes ermittelt. Der Einheitswert ist abhängig von der Grundstücksgröße, dem Bodenwert und des Gebäudes, welches dort drauf steht. Der Faktor für das Gebäude beinhaltet eine Jahresrohmiete, die ein Mieter 1964 oder 1935 entrichten müsste multipliziert mit einem Vervielfältiger, der wertmindernde oder wertsteigernde Faktoren beinhaltet.
Aber dieses uralte Verfahren wird sich ja bald ändern....wir können gespannt sein, was sich die Politik da überlegt....
Aber dieses uralte Verfahren wird sich ja bald ändern....wir können gespannt sein, was sich die Politik da überlegt....