B
benkler1401
Hallo zusammen,
Wir bekommen am Samstag in unserem NICHT Ausgebauten DG Solarrollläden verbaut.
Nun wollte ich dann die Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn bei der Steuererklärung 2019 einreichen um die 20% auf den Arbeitslohn zurück zu bekommen.
Jetzt kam mit die Frage in den Sinn.
Da das DG ja nicht ausgebaut ist könnte es da zu einem Problem bzw. Zu einer Änderung der Grundsteuer kommen wenn ich den Einbau beim Finanzamt einreiche?
Hat da jemand Informationen oder Erfahrungen?
Danke
Lg
Wir bekommen am Samstag in unserem NICHT Ausgebauten DG Solarrollläden verbaut.
Nun wollte ich dann die Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn bei der Steuererklärung 2019 einreichen um die 20% auf den Arbeitslohn zurück zu bekommen.
Jetzt kam mit die Frage in den Sinn.
Da das DG ja nicht ausgebaut ist könnte es da zu einem Problem bzw. Zu einer Änderung der Grundsteuer kommen wenn ich den Einbau beim Finanzamt einreiche?
Hat da jemand Informationen oder Erfahrungen?
Danke
Lg