Zuletzt aktualisiert 25.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Grundsteuermessbetrag verständinssfrage >> Zum 1. Beitrag <<
Nein ich meinte der Umstand warum es bei manchen steigt und bei manchen sinkt. Also rein nach Bundesmodell bei gleichbleibendem Hebesatz müssten alle Westgrundstücke jetzt weniger zahlen, alle Ostgrundstücke mehr.
Bei mir kommt jetzt schon eine höhere Steuer in Betracht ohne Erhöhung des Hebesatzes. Sollte es so viele geben wo es zu niedrigeren Grundsteuern kommt?
Geht uns auch so.. unser alter Grundsteuermesswert liegt bei ca. 71 EUR und der neue, wie gesagt, bei 114 EUR. Das ganze natürlich multipliziert mit dem Hebesatz (bei uns derzeit 450%). Unsere Nachbarn zahlen zukünftig nur noch die Hälfte.
Nein ich meinte der Umstand warum es bei manchen steigt und bei manchen sinkt. Also rein nach Bundesmodell bei gleichbleibendem Hebesatz müssten alle Westgrundstücke jetzt weniger zahlen, alle Ostgrundstücke mehr.
Ach echt? Ok.
In meinem Umfeld ergaben sich die Fälle eher so, wie ich schrieb, deswegen ging ich davon aus.
Aber gut, dann ist es ja vielleicht nicht ganz so unfair, wie gedacht.
Was hat das mit Grundstückspreise und Mieten zu tun? Der Zustand der Immobilie ist völlig uninteressant. Die Steuer ist die selbe. Bedingung sind doch nur die m2 Grundstück und die m2 Wohn- und Nutzfläche.
Was hat das mit Grundstückspreise und Mieten zu tun? Der Zustand der Immobilie ist völlig uninteressant. Die Steuer ist die selbe. Bedingung sind doch nur die m2 Grundstück und die m2 Wohn- und Nutzfläche.
Weil Lage = Bodenrichtwert (den musst Du angeben) sowie Alter, Lage und Zustand = möglicher Mietertrag. Nein, die Steuer ist dann nicht dieselbe. Du musst (nicht in jedem Modell) auch das Datum der letzten Kernsanierung angeben. Damit änderst Du die Restnutzungsdauer der Immobilie bzw. die mögliche Miete - und erhöhst den Grundsteuerwert (früher Einheitswert).
Deshalb ist mein Grundsteuerwert so niedrig, da die Kernsanierung erst später fertig geworden ist.