Grundstück abfangen, wer muss für die Kosten aufkommen?

4,20 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Grundstück abfangen, wer muss für die Kosten aufkommen?
>> Zum 1. Beitrag <<

Nordlys

Nordlys

Was steht wirklich im B Plan? Steht da evtl., dass die Bodenplatten im Geländeverlauf auszumitteln sind und jenseits von Bodenplatte und Terrasse das Gelände nicht zu verändern ist? So dass de facto nicht drei Meter sondern nur 1,5 zustande kommen können? Und was tut ihr wirklich? Schüttest Du nur auf und buddelt der andere nur tief? Fragen! K.
 
MadameP

MadameP

Als wir unseren Bauplatz gekauft haben, waren die Nachbarn längst durch mit ihrer Planung. Als das Bie* Zenk*** Schild bei denen stand, haben wir sofort einen Zettel drangehängt mit unseren Nummern und dass sie sich mal melden sollen. Zu dem Zeitpunkt war aber noch nicht klar, was und wie wir es machen und deren Planung war fertig.
Hätte hätte Herrentoilette. Das hilft ja jetzt auch nicht weiter. Wir arbeiten schon mit Split Level um einen Teil des Gefälles aufzufangen. Trotzdem werden wir was aufschütten, so isses halt mal. Kann aber jetzt nicht das ganze Projekt erkläre, das würde hier zu weit führen.
Karsten der Bebauungsplan besagt nur, dass Abgrabungen und Aufschüttungen aufgrund der Geländetopographie zu akzeptieren sind. Im einzelnen bis zu einer Höhe von Max. 1,50 - will man sein Gelände höher oder tiefer machen, müsste zwischen den einzelnen Stützmauern ein Abstand von einem Meter eingehalten werden. Man kann also sein komplettes Grundstück abtreppen, wenn man das cool findet. Kann von unserem Bauplatzbaus Leute sehen die das gemacht haben... Der Meter Abstand zwischen den Stützmauern gilt laut frischer Auskunft vom Bauamt (heute morgen) ausdrücklich NICHT für Gelände Modellierungen an den Grenzen. Hier dürften wir also Stützmauern direkt aneinander machen. Es wären auch nur an der höchsten Stelle etwa 3 Meter, dann abfallend auf ca. 2 insgesamt. Kann morgen mal ein Foto zur Verdeutlichung anhängen bei Interesse.
Ist halt Hügelland hier...
 
Nordlys

Nordlys

Wenn das alles ok ist gilt §1 jeder zahlt seins. Nur der Untenlieger wird sich wundern, er sitzt dann ja vor der Eigernordwand.
 
MadameP

MadameP

Nur der Untenlieger wird sich wundern, er sitzt dann ja vor der Eigernordwand.
Das ist richtig. Kann man direkt nebenan in voller Ausprägung bewundern. Oben 1,50 L-Steine plus 1,50 Metallzaun mit schwarzer Folie eingewebt (...) und dann hat sich der unten noch einen Meter eingegraben PLUS er hat nur die 3 Meter Baugrenze eingehalten. Der sitzt also mit 3 Meter Abstand an einem 4 Meter hohen Trauerspiel, welches auf kompletter Hausbreite sein EG überragt.

Bei uns ist es etwas milder, das Haus der künftigen Nachbarn steht 6 Meter zurück von der Stelle mit dem höchsten Versatz. Und so ein grauenvolles Ungetüm von Zaun machen wir sicher nicht darauf. Aber ja, für die Unterlieger ist es ungeiler als für die drüber. Bin etwas froh, nach uns kommt nur die Straße. Wir sind oben. Wahrscheinlich war es auch deswegen so sauteuer.
 
Nordlys

Nordlys

Wir bauten auch am Hang. Aber mussten alle ausmitteln, was das Schlimmste verhindert. Somit bin ich vorn 1.2 rauf und hinten rund 1,0 m rein. Der hinter uns ähnlich.
grundstueck-abfangen-wer-muss-fuer-die-kosten-aufkommen-289350-1.jpeg

grundstueck-abfangen-wer-muss-fuer-die-kosten-aufkommen-289350-2.jpeg
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundstück abfangen, wer muss für die Kosten aufkommen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Stützmauern bei Hanglage laut Bebauungsplan verboten? 13

Oben