Ach so. Also kein offizieller Erschließungsweg mit einem Feuerwehraufmarschplatz, sondern die Feuerwehr schlicht als Übernachbar, und hinter dem Grundstück ein Trampelpfad (gelb) vom "Ausbauende" eines Feldweges zu einer Ecke des Feuerwehrgrundstückes. Da wären Wegerechte zu klären, ob man da als Anlieger legal von hinten sein Grundstück anfahren kann (bis zur eigenen Grenze ungepflastert). Technische und postalische Erschließung (auch Hausnummer) von unten, Anliegerbeiträge nur unten, tatsächlicher Garagenanfahrweg rechtlich zu sichern von oben: