Grundstück als Bauerwartungsland kaufen

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Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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sirhc

sirhc

  • Und hier in Bayern ganz beliebt: so ganz zufällig wird dann doch der Acker des Bürgermeisters oder einer seiner Verwandten zum Bauland erklärt.
Nicht nur in Bayern. Bei uns auch schon häufig gesehen, dass sich die örtlichen Bauern so lange in der Lokalpolitik engagieren, bis der Acker Bauland , eine gewünschte Straße gebaut oder der nächste Hähnchenmastanlage / das nächste Biomassekraftwerk genehmigt ist.

Unser Grundstück war im notariellen Kaufvertrag als Gartenland deklariert, was uns auch anfangs irritiert hatte. Allerdings waren die ganzen Pläne schon seit langem aufgestellt.
 
D

DG

Richtig, rechtsverbindlich ist es erst dann. Es sei denn, man bekommt ein Schriftstück von der Baubehörde über das Baurecht auf seinem Grundstück, wie in unserem Fall
Dieses Schriftstück ist ohne den Flächennutzungsplan nicht das Papier wert auf dem es steht, weil ein etwaig daraufhin genehmigtes BV beklagbar wäre - und zwar von jedem Bundesbürger, ganz gleich ob er im tiefsten Bayern oder an der dänischen Grenze wohnt - und dann die Kriterien für Bauen im Außenbereich gelten würden; was wiederum grundsätzlich nur für privilegierte Bauvorhaben gilt, worunter normale Wohnbebauung schlicht und ergreifend nicht fällt.

Falls Ihr ein solches Schriftstück tatsächlich in Händen haltet, dann ist der, der das beim Amt unterschrieben hat - sehr sehr freundlich umschrieben - ein "no-risk-no-Fun"-Typ.

MfG
Dirk Grafe
 
B

Bau12345

@ Dirk Grafe: Die Sache ist etwas komplizierter. Aber ja es ist Innenstadtgebiet und bebaubar nach §34 Baugesetzbuch. Alles gut.
 
D

DG

@Bau12345: Nicht falsch verstehen - ich wünsche Euch selbstverständlich, dass bei Euch alles gut ist und Euer Bauvorhaben beim Bauamt durchgeht, wie ein heißes Messer durch die Butter. Auch wenn es nach Eurer Einschätzung etwas komplizierter ist (was mich nicht wundert, sondern zu erwarten ist) - aber ich/man muss als Mod/Fachplaner darauf hinweisen, dass Bauen nach §34 eben nicht den üblichen Erwartungshaltungen folgt.

Der Knackpunkt ist, dass sich das neue BV "nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebung einfügen" muss, was mehr oder weniger ein Gummi-Paragraph ist. Zukünftige Bauherren neigen natürlich zu der Annahme, dass sich Ihr BV in die Umgebung einfügt - die Bauämter beurteilen das etwaig anders.

Insofern wünsche ich Viel Erfolg beim Aufdröseln der Komplikationen - die meisten Punkte lassen sich aber tatsächlich lösen. Es ist und bleibt im §34 aber sehr individuell.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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